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ALLRIS - Auszug

16.03.2023 - 8 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Wortprotokoll

a)      103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Wohnbauflächen Im Tale II" - Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsbürgermeister informiert über eine Verwaltungsvorlage (BV/0302/22), die der Ortsrat gem. § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Celle nachrichtlich zur Kenntnis erhalten hat.

 

b)     Umrüstung der Celler Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Celle auf energieeffiziente LED-Leuchten.

Der Ortsbürgermeister berichtet von der o. g. Maßnahme, die kürzlich ihren Startschuss in Hustedt hatte. Innerhalb von etwa einem Jahr sollen rund 10.000 Leuchten im Stadtgebiet ausgetauscht werden. Hier würden sich neue Wege zur Energie-, CO2- und Kosteneinsparung eröffnen.

 

c)      Ortsteilbegehung mit dem Oberbürgermeister und/oder mit Verantwortlichen aus dem städtischen Baudezernat nach den Sommerferien

Der Ortsbürgermeister trägt vor, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger bei ihm melden würden, da sie Fragen zur aktuellen Situation und zur weiteren Entwicklung der Bereiche „Im Tale / Scheuener Straße / Hasselklink“tten. Hier böte sich eine Ortsteilbegehung mit den o. g. Protagonisten an, um vor Ort die Fragen zu beantworten. Es sollte ein Termin nach den Sommerferien anberaumt werden. Die Verwaltung werde gebeten, alles Notwendige zu veranlassen.

 

d)     Termine der Schützenfeste in den Ortsteilen

Der Ortsbürgermeister gibt folgende Termine bekannt:

 

- Scheuen  = 23.06. bis 25.06.2023

- Hustedt  = 07.07. bis 09.07.2023

- Groß Hehlen = 01.09. bis 03.09.2023

 

e)      Befristete Sperrung der Ortsdurchfahrt L 240 in Scheuen

Der Ortsbürgermeister informiert, dass nach Auskunft der Verwaltung die o. g. Ortsdurchfahrt wegen Baumaßnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befristet vom 20.03. bis 31.03.2023 gesperrt werde.

 

f)       Unebenheiten auf der L 240

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass nach Auskunft der Verwaltung im Bereich der Bodenwellen (1. Bereich Waldkater, 2. vor Einmündung Salinenmoor) zwischenzeitlich Anordnungen zu Geschwindigkeitsreduzierungen getroffen worden sind. Die erste Bodenwelle zwischen Scheuen und Hustedt werde nach aktuellem Informationsstand in diesem Frühjahr saniert. Die Beschränkung wird dann nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgehoben.  

 

g)     Tempo 30 in der Scheuener Straße

Der Ortsbürgermeister trägt vor, dass es sich nach Auskunft der Verwaltung bei der Scheuener Straße (L 240) um eine Straße des überörtlichen Verkehrs handelt, weshalb die Anordnung von Tempo 30-Zonen hier nicht in Betracht komme (vgl. § 45 Abs. 1c S. 2 StVO). Streckenbezogene Anordnungen von Tempo 30 setzen eine sogenannte qualifizierte Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt, voraus. Diese liege hier nicht vor. Ausnahmen könnten i. S. d. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO bestehen, wenn einschlägige Einrichtungen über einen unmittelbaren Zugang zu der Hauptverkehrsstraße verfügen. Das ist hier nicht der Fall, der Zugang der Grundschule Groß Hehlen liegt zum Ilexweg. Insofern sei die Anordnung von Tempo 30 nach heutiger Rechtslage nicht möglich.

 

h)     Halteverbote in der Langen Straße

Der Ortsbürgermeister informiert, dass nach Auskunft der Verwaltung im Bereich der Langen Straße durch die Bushaltestellen Thingplatz und Schnepfenweg  sowie diverse Grundstücksein- und -ausfahrten bereits punktuell Haltverbote gelten würden. Die beschriebene erhebliche Gefahr, die von parkenden Fahrzeugen dort ausgehe, spiegele sich in den Unfallstatistiken der letzten Jahre nicht wider. Aktuell liegen insofern keine Erkenntnisse vor, die darüber hinaus weitere Maßnahmen (z. B. in Form von Halteverboten) angemessen erscheinen lassen.