11.05.2023 - 14 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- NSG „Hundewiese“ – Verlängerung Leberstraße (TOP 16 Nr. 1 am 11.01.23)
Das vom Ortsrat Klein Hehlen geschilderte Problem ist der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Celle seit kurzem bekannt. Es wird derzeit an unterschiedlichen Ansätzen gearbeitet, die das Problem lösen oder zumindest eindämmen könnten. Unter anderem ist angedacht, Schilder mit erweiterten Informationen, wie Schutzgebietsgrenzen über QR-Code, Zeiträume der Brut- und Setzzeit, Hinweise auf Folgen der Verstöße in Form von Bußgeldern, aufzustellen. Auch die Unterstützung des Ortsrates Klein Hehlen, z. B. durch Ansprache der Hundeführer/-innen, wäre sehr hilfreich.
- ILE-Radweg und Fitnessgeräte
Geplante Fertigstellung ist Ende Mai 2023 (Stand 17.04.).
- Unterschutzstellung Kollerscher Wald (TOP 7 am 30.06.2022)
Der Ortsrat Klein Hehlen wird zu diesem Thema im Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und technische Dienste am 15.06.2023 angehört.
- Illegaler Autohandel im Trumannskamp/Bungenweg (TOP 9 Nr. 5 am 11.01.23)
Bisher konnte der geschilderte Autohandel dort nicht beobachtet werden. Wenn Fahrzeuge über entsprechende Kennzeichen angemeldet sind, dürfen sie am Straßenverkehr teilnehmen und grundsätzlich Halten/Parken. Zu beachten ist, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, wo nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden darf
- Absturzgefahr – Hinweis auf Treppe zur Bahnunterführung am Alten Bremer Weg – Antrag der CDU vom 20.10.22 (TOP 6 am 08.11.22)
An der Lichtsignalanlage wird ein für Fahrräder freigegebener Gehweg auf die Unterführungsanlage zugeführt, die Treppe ist dabei offensichtlich gut zu erkennen. Änderungen an der Markierung sind nicht erforderlich. Es wird jedoch ein Hinweisschild für die Fußgängerunterführung angeordnet.
- Erweiterte Würdigung von Straßennamen-Gebern – Antrag Die Grünen/FDP/SPD vom 15.05.22 (TOP 15 am 30.06.22 und (TOP 15 Nr. 3 am 08.11.22)
Infotafel mit Einbau: ca. 500€ pro Stück (kann je nach Gestaltung variieren).
Zusatzzeichen mit Einbau: ca. 125€ bis 400€ pro Stück (je nachdem, ob Anbringung am vorhanden Schild möglich ist oder nicht).
- Radfahrer-Symbol für Fußgängerampel Petersburgstraße – Antrag Die Grünen/FDP/SPD vom 14.10.22 (TOP 7 am 08.11.22)
Hier laufen derzeit interne Gespräche. Die Fachabteilung Straßenverkehr hat bereits Stellungnahmen erhalten. Aus Sicht des Fahrradbeauftragten wäre damit durchaus ein Grund gegeben an dieser LSA zur leichteren Querung für Radfahrende auch ein Radsymbol mit anzubringen. Aus Sicht der Beteiligten wäre die Anordnung eines kombinierten Fussgänger/Radfahrsymbols jeweils für beide Querungsrichtungen möglich und auch sinnvoll. Vorbehaltlich der rechtlichen Abklärungen mit entsprechender Anordnung (FD 32) könnte die Änderung veranlasst werden.
- Kindergärten
Der Ortsrat Boye wird am 21.06. in Sachen Kita Hollenkamp angehört. Es wird auch über den Sachstand des Waldkindergartens informiert.
- Maßnahmen Brahmsstraße (TOP 19 am 30.06.22)
Umwandlung Anliegerstraße
Hier liegen keine Tatsachen vor, die eine derartige Einschränkung des Verkehrs erforderlich erscheinen lassen.
Parkregelungen in Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße, die für Fahrzeuge freigegeben ist, dürfen diese nach den allgemeinen Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung geparkt werden. Bei der Brahmsstraße handelt es sich um eine verhältnismäßig enge Straße, wo viele Fahrzeuge beim Parken eine Restbreite der Fahrbahn von unter 3,05 Meter verursachen würden. In diesen Fällen gilt ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO.
Straßenausbaubeiträge
FD66: Eine Beschilderung zur Anliegerstraße hätte keine Änderung der Straßenausbaubeiträge zur Folge.
Haltverbotsschilder
Grundsätzlich könnten hier zusätzliche Haltverbote angeordnet werden, diesbezüglich werden aktuell Prüfungen vorgenommen.
Verkehrskonzept
Da keine Beschilderung zur Anliegerstraße vorgesehen ist kein diesbezügliches Konzept erforderlich.
Information/Durchsetzung Anliegerstraße
Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt dem Landkreis und der Polizei, insofern könnte die Durchsetzung nur von diesen Stellen erfolgen. Engmaschige Kontrollen sind vermutlich diesbezüglich nicht zu erwarten.
- Zebrastreifen Bremer Weg/An der Beecke (TOP 16 Nr. 1 am 08.11.22)
Die Notwendigkeit für einen Fußgängerüberweg in diesem Bereich erscheint nicht gegeben. Die Situation wird aber weiterhin beobachtet und im Rahmen der Verkehrssicherheitskommission evaluiert.
