13.12.2023 - 13 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Klein Hehlen
- Gremium:
- Ortsrat Klein Hehlen
- Datum:
- Mi., 13.12.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
-
Vorstellung der Maßnahmen zur Schulwegsicherheit rund um die Grundschule Klein Hehlen- Einrichtung einer Zone 30 und eines Zebrastreifens - Antrag aller Parteien im Ortsrat vom 03.09.2023 (TOP 16 am 14.09.2023)
und
Einrichtung von Hol- und Bringzonen an den Celler Grundschulen
Antwort:
Im Rahmen der Schulwegoffensive sind die Schulen über die Schulleitungen angeschrieben und gebeten worden, Punkte zu benennen. Diese werden gesammelt und anschließend Planungen in die Wege geleitet. Hier fließen auch die Anregungen aus den Ortsräten mit ein (siehe auch TOP 10 am 11.05.2023 – Antrag Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Celler Grundschulen – BV-Nr. AN/0286/22-1).
Nachtrag - Hinweis der Ortsbürgermeisterin: Die Punkte für Hol- und Bringzonen wurden bereits in der Sitzung vom 11.05.2023 inklusive Karte konkret benannt. Das Verfahren muss jetzt voranschreiten.
- Fitnessgeräte am Waldsee – Sachstand
Ein Fitness-Gerät wurde im Mai im Rahmen des ILE-Radwegs aufgestellt. Der Standort wurde verlegt zum Bolz- und Streetballplatz an der Witzlebenstraße. Da passt ein Fitness-Angebot besser. Damit bleibt der Waldsee den Spaziergängern und dient der ruhigen Erholung. Weitere 4 Fitness-Geräte wurden vor 3 Wochen montiert.
- Anordnung eines Haltverbotes entlang der Dorfstraße zwischen Weghausstraße und Ackerstraße - Antrag aller Parteien im Ortsrat vom 01.09.2023 (TOP 17 am 14.09.2023)
Antwort:
Hinsichtlich der Problematik in der Dorfstraße sind bei der Straßenverkehrsbehörde vereinzelt Fotos eingegangen. Diese zeigen sämtlich ein Parken auf dem dort unbefestigten Gehweg, wo das Parken ohnehin verboten ist. Ein Haltverbot im Fahrbahnbereich, auf dem ausreichend Platz für den ruhenden Verkehr vorhanden ist, wäre insofern nicht geeignet die Behinderung von Fußgängern auf dem Gehweg zu unterbinden.
Erfahrungen zeigen, dass in solchen Fällen lediglich die Ahndung der Parkverstöße eine Verbesserung der Situation erwarten lässt. Da dort offensichtlich vor allem außerhalb der kommunalen Dienstzeiten geparkt wird, haben stichprobenartige Kontrollen durch den Außendienst der Stadt Celle bisher keine Verstöße beobachten können. Grundsätzlich besteht aber auch für jedermann die Möglichkeit entsprechende Falschparker zu dokumentieren und bei der Bußgeldstelle des Landkreises Celle zur Anzeige zu bringen.
Wie bereits mitgeteilt und nun auch abschließend, ist ein Haltverbot an der Dorfstraße nicht erforderlich.
- Haltverbotsschild Brahmsstraße (TOP 23 Nr. 5 am 14.09.23) – Sachstand
Antwort:
Die Prüfungen sind weiter anhängig.
- Rotmarkierung Radweg Ecke Petersburgstraße/Bremer Weg (TOP 15.1 Nr. 4 am 11.05.2023) – Sachstand
Antwort:
Die Prüfungen sind weiter anhängig.
- Versetzung Schilder „Achtung Radfahrer queren“ am Ortsausgang Klein Hehlen/Groß Hehlener Kirchweg (TOP 23 Nr. 6 am 14.09.2023) –Sachstand
Antwort:
Das Gefahrenzeichen ist in angemessener Entfernung aufgestellt und eine Versetzung insofern nicht geboten.
- Herrichtung des Spielplatzes an der Wilhelm-KricheldorffStraße/Ecke Allerkampstraße nach zeitgemäßen Standards - Antrag aller Parteien im Ortsrat vom 01.09.2023 (TOP 18 am 14.09.2023) – Ersatz der verschwundenen Wippe?
Antwort:
Eine kleinere Erneuerung ist für 2024 vorgesehen. Statt der Wippe soll es eine Nestschaukel geben.
Ansonsten gibt es wenig Raum für neue Spielgeräte, da der Großteil des Spielplatzes durch die alten Kastanien geprägt ist. Im Wurzelbereich können keine Spielgeräte aufgebaut werden. Im hinteren Bereich gibt es einen Trafo mit vielen Stromleitungen. Dort sind also auch keine Spielgeräte möglich. Die Kletteranlage ist noch in Ordnung, ebenso die große Drehscheibe. Nachhaltig und wirtschaftlich betrachtet, ist keine Komplett-Umgestaltung notwendig.
Ortsratsmitglied Katanic bittet darum, auch die älteren Kinder (bis 12 Jahre) dabei zu berücksichtigen.
- Radfahrer-Symbol für Fußgängerampel Petersburgstraße – Antrag Die Grünen/FDP/SPD vom 14.10.22 (TOP 7 am 08.11.22) - Sachstand
Antwort:
Eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung ist zwischenzeitlich ergangen, die Umsetzung steht aktuell aber noch aus
- Antrag: Problemfall Glas- und Alttextilcontainer – gemeinsame Sitzung aller Celler Ortsräte – Antrag CDU vom 31.08.2023 (TOP 14 am 14.09.2023)
Antwort:
Eine Information der Verwaltung erfolgte im Rahmen der Anhörung der Ortsräte zum Haushalt 2024 am 04.12.2023 (siehe Protokoll – sobald dieses erstellt wurde).
- Anpassung von Bebauungsplänen zur Steuerung der Entwicklung von Spielhallen - Antrag aller Parteien im Ortsrat vom 01.09.2023 (TOP 19 am 14.09.2023)
Hierzu liegt noch keine Rückmeldung vor.
Nachtrag – Antwort:
Der Bereich des Westmarktes liegt, wie beschrieben, im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3 I+II "Wohngebiet Kl. Hehlen/West" mit Inkrafttreten vom 18.09.1965. Das Einkaufszentrum Zugbrückenstraße liegt im Bebauungsplan 63 "Einkaufszentrum Zugbrückenstraße" mit Rechtskraft vom 11.07.1974.
Im festgesetzten Kerngebiet sind Vergnügungsstätten nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) uneingeschränkt zulässig. Grundsätzlich können durch Änderung des Bebauungsplans nach § 1 (5) BauNVO allgemein zulässige Nutzungen ausgeschlossen, soweit die Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt. Dies ist für den Ausschluss von Vergnügungsstätten generell möglich. Ebenso können nach § 1 (9) BauNVO bestimmte Unterarten von Nutzungen eingeschränkt werden, wenn besondere städtebauliche Gründe dafür vorliegen.
Wie dargestellt ist eine Steuerung der Vergnügungsstätten durch Änderung der Bebauungspläne möglich. Eine hohe Priorisierung eines derartigen Verfahrens kann aufgrund der Auslastung der zuständigen Abteilung derzeit nicht zugesichert werden.
Über die Einleitung von Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bauleitplänen entscheidet der Rat der Stadt Celle. Eine Antragsbefugnis der Ortsräte, die für die Verwaltung eine bindende Wirkung im Bereich Bauleitplanung hat, besteht nicht. Der Antrag des Ortsrates ist daher nicht an die Verwaltung, sondern an den Rat der Stadt Celle zu richten.
Wie oben ausgeführt sind Vergnügungsstätten im festgesetzten Kerngebiet allgemein zulässig. Nach § 15 BauNVO kann eine Unzulässigkeit im Einzelfall vorliegen, wenn die Spielhalle, oder andere Anlagen, nach Anzahl, Lage oder Umfang der Zweckbestimmung des Baugebietes widersprechen oder wenn von ihnen Störungen o.ä. ausgehen, die in der Umgebung unzumutbar sind.
Der angesprochene Mindestabstand von 100m nach NSpielhG gilt nur für Spielhallen untereinander und wird im Rahmen der Spielhallengenehmigung durch den Fachdienst Allgemeine Ordnung geprüft. Der Abstand kann nicht auf Abstände zwischen Spielhallen und Spielgeräten in Gaststätten angewendet werden.
Nach der Spielverordnung (SpielV) dürfen in Gaststätten nur max. zwei Spielgeräte aufgestellt werden.
- Aktualisierung des Flächennutzungsplans: Wie ist der aktuelle Stand? Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Die Verwaltung wird berichten, sobald ein neuer Stand vorliegt.
- Sachstand Kieferngrund
Aktuelle Antwort in kursiv und unterstrichen dargestellt:
• Mehrgenerationenplatz - Situation?
Antwort: Es wird ein Markierungskonzept erarbeitet und dieses Jahr noch umgesetzt.
Nach Rücksprache mit Anliegern, wurde als erster Schritt die Entsiegelung des großen Hügels angegangen. Der Asphalt ist aufgebrochen. Nachdem der Boden eingebracht wurde, wird der Hügel bepflanzt. Es wird weiterhin eine asphaltierte Abfahrt von dem Hügel aus möglich sein. Jedoch nicht in die Fahrspur der PKW.
Neu (Anmerkung Ortsbürgermeisterin): Radelhügel wird rückgebaut. Künftig soll er nur die Seite befahren werden können, um nicht in den laufenden Verkehr zu fahren. Markierungskonzept wird geprüft.
• Mehr Büsche und Bäume auf Grünflächen - Sachstand?
Antwort: Wird in der kommenden Pflanzperiode umgesetzt. Bleibt so. Nachtrag – Anfrage Ortsbürgermeisterin: Heißt das, es wird nicht gepflanzt oder heißt das, es wird wie angekündigt gepflanzt? Nachtrag – Antwort: Es wird wie angekündigt gepflanzt.
• Begrünung Mehrgenerationenfläche - Sachstand?
Antwort: Entfällt. Bleibt so, bzw. s.o. Hügel
• Ist Infoschreiben an Anwohner zum Thema Spielstraße rausgegangen?
Antwort: Geht jetzt raus. Ist raus
• Fläche (Entrée) gemäß Bebauungsplan errichten - Sachstand?
Antwort: Vermutlich ist der Bereich gegenüber der Tennisanlage gemeint. Hier ist keine weitere Gestaltung vorgesehen. Die vorherrschende Gestaltung entspricht dem B-Plan. Bleibt so
• Sitzflächen auf Betonklötzen - sind installiert –
Antwort: Korrekt. Bleibt so
• Klettergerüst - installiert (offensichtlich mit Blick auf Grundstücke)
Antwort: Korrekt. Bleibt so
• Ampel am Steinbecksweg? Wegen Kindergarten Zu- und Abfahrt.
Antwort: Wir geben diese Anregung noch einmal an den zuständigen Straßenbaulastträger weiter.
Neu (Anmerkung Ortsbürgermeisterin): Keine Ampel geplant Bleibt so
• Entschotterung
Antwort: Ist in Bearbeitung. Im Bereich der städtischen Flächen ist dies bereits erfolgt. Eine Bepflanzung/Einsaat erfolgt in Teilbereichen noch, bzw. ist bereits erfolgt. Bleibt so
• Zaunrückbau (Schreiben Stadt)
Antwort: Die Verwaltung ist in Gesprächen mit den entsprechenden Anwohnern. Bleibt so.
- Schneeräumung: Einige Straßen in Klein Hehlen wurden gar nicht geräumt; z. B. Mozartstaße und anliegende oder auch Teinert - gibt es unterschiedliche Kategorien? (Anfrage Ortsbürgermeisterin)
Aus dem Bereich Bürgerportal ergibt sich, wie der Winterdienst durchgeführt wird. Dort ist auch ein Flyer/Dokument über die Gehwegreinigung und Winterdienst hinterlegt:
https://portal.celle.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15562/show
Konkret bedeutet dies, dass bei den genannten Straßen Mozartstraße und Im Teinert erstmal kein Winterdienst durchgeführt, da es sich um reine Anliegerstraßen handelt.
- Der Kaninchengarten sei regelmäßig zugeparkt. Die Müllabfuhr würde nicht durchkommen. Frau Graap fragt an, ob ein Parkverbot inkl. Markierung im engen Bereich des Kaninchengartens möglich sei. Hinweise der Anwohner würden nicht fruchten (TOP 23 Nr. 3 am 14.09.2023)
Antwort:
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang der im Kaninchengarten offenbar erforderlichen Maßnahmen ist aktuell in Prüfung.
- Der Ortsrat fragt, ob zusätzliche Hinweisschilder (Vorfahrt achten für Radfahrer) an der Bahnunterführung Richtung Innenstadt angebracht werden können. Zusätzlich soll hier eine Markierung angebracht werden, die den Radweg der Biermannstraße von der Bahnunterführung deutlich sichtbar trennt (TOP 23 Nr. 4 am 14.09.2023)
Antwort:
Entsprechende Beschilderungen oder Markierungen sind in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Bei der Unterführung handelt es sich zudem um einen lediglich für den Radverkehr freigegebenen Gehweg, sodass Radfahrer hier Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.
- Der Ortsrat fragt, ob die Weghausstraße (Ortsausgang Klein Hehlen Richtung Celler Straße) von 100 auf 50 km/h reduziert werden kann. Vergleichbare Fälle seien der Kirchweg von Boye Richtung Groß Hehlen, auf dem auch Tempo 50 ist (TOP 23 Nr. 7 am 14.09.2023)
Antwort:
Die Beschilderung in dieser Straße wird kurzfristig modifiziert.
Nachtrag:
Das Schild wurde angebracht.
- Bei der Straße An der Leegde Richtung Petersburgstraße ist das Radfahren nur für eine Seite freigegeben. Ein Bürger bittet die Verwaltung, diese Ecke für beide Richtungen freizugeben und fragt an, wieso diese Fahrbahneinschränkung so existiert
Antwort:
Bei dem genannten Straßenbereich handelt es sich um eine Einbahnstraße, die gegenläufig auch für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Einbahnstraße in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von Radfahrern benutzt werden darf und im Bedarfsfall wie hier geschehen lediglich die Gegenrichtung explizit mit einem Zusatzzeichen freigegeben wird. Eine Befahrung ist somit für den Radverkehr in beide Richtungen erlaubt.
Korrektur der Anfrage – siehe TOP 7 – Bürgeranhörung.
- Zugbrückenstraße – Kanalzustand etc. (TOP 23 Nr. 2 am 14.09.2023)
Antwort:
Die Verkehrsanlagen der Zugbrückenstraße sind überwiegend abgängig, deshalb ist hier ein grundhafter Neubau erforderlich. Nach derzeitigem Stand ist dieser Ausbau beitragspflichtig. Die Beitragspflicht befindet sich jedoch zurzeit in der politischen Diskussion. Bedauerlicherweise gibt es in Celle eine Vielzahl von Straßen, die in einem ähnlich schlechten Zustand sind wie die Zugbrückenstraße. Deshalb kann zurzeit nicht verbindlich gesagt werden wann der Ausbau der Zugbrückenstraße erfolgt. Konkrete Planungen hierzu liegen nicht vor. Die Verkehrssicherheit wird durch den Straßenbetrieb sichergestellt.
Die nach Regenwasser und Schmutzwasser getrennten Kanalsysteme in der Zugbrückenstraße
inklusive der Anschlussleitungen sind trotz Ihres Alters (Baujahre von 1956 bis 1972) voll funktionstüchtig.
Es gibt keine nennenswerten Betriebsprobleme und es liegt kein erhöhter Unterhaltungsaufwand vor.
- Vorstellung des Sach- und Planungsstands zum 4. und 5. Bauabschnitt der Celler Ostumgehung in einer gemeinsamen Ortsratssitzung 2024 - Antrag der CDU vom 31.08.2023 (TOP 20 am 14.09.2023)
Antwort:
Eine Information der Verwaltung erfolgte im Rahmen der Anhörung der Ortsräte zum Haushalt 2024 am 04.12.2023 (siehe Protokoll – sobald dieses erstellt wurde).
