28.06.2023 - 9 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neustadt/Heese
- Gremium:
- Ortsrat Neustadt/Heese
- Datum:
- Mi., 28.06.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:20
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Baumpatenschaften (Antrag der FDP vom 30.12.2022/TOP 4 am 07.03.2023)
Antwort Fachdienstleiter Grün- und Friedhofsbetrieb (FDL 67):
Das Interesse des Ortsrates an Baumpatenschaften wird begrüßt. Sich über jede Baumpflanzung auch noch mit dem Ortsrat abzustimmen ist jedoch sehr aufwendig und übersteigt unsere Ressourcen. Hinzu kommt, dass wir neu gepflanzte Bäume auch erstmal nicht in Pflegepatenschaft geben wollen. Jungbäume müssen, damit sie besser anwachsen und tiefe Wurzeln ausbilden, möglichst tiefgründig und durchdringend gewässert werden. Das können wir eher durch eigene Pflege bzw. Pflegevergabe gewährleisten.
Nichts desto trotz wird es ab diesem Sommer die Möglichkeit einer Baumpatenschaft bzw. Bewässerungspatenschaft geben. Hieran können sich interessierte Ortsratsmitglieder natürlich gerne beteiligen. Eine entsprechende Veröffentlichung ist erfolgt.
Der Flyer „Werden Sie Baumpate – Ihr Beitrag für eine lebenswerte Stadt“ steht auf der städtischen Homepage www.celle.de/gruenbetrieb zum Download bereit.
2. Fehlende Leitplanke am Wilhelm-Heinichen-Ring (TOP 6 am 07.03.2023)
Hinweis: Gemeint war der Bereich zwischen der Auffahrt von der Nienburger Straße auf den Wilhelm-Heinichen-Ring Richtung Feuerwehr/Fuhrberger Straße (siehe nachfolgende Grafik-übersandt durch die Ortsbürgermeisterin an die Verwaltung)
Antwort Fachdienst Tiefbau (FD 66):
Die Anfrage wird derzeit durch den Fahrradbeauftragten bearbeitet. Dieser wird die „nach RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) geforderte Prüfung einer erhöhten Abkommenswahrscheinlichkeit“ mit Hilfe der Verkehrsunfallkommission (VSK) klären. Die VSK findet am 05.07.2023 statt.
3. Smiley-Geräte
Bei dem Vorstellungstermin der seitens der Stadt angeschafften Smiley-Geräte hat sich herausgestellt, dass diese leider in der Handhabung nicht für die „Kümmerer“ händelbar sind. Die Stadt wird hier nachbessern und die Geräte austauschen.
4. Heese (TOP 12 Nr. 1 am 07.03.2023)
Der Fußgängerüberweg wurde sichtbarer gekennzeichnet. Die vorhandenen Auslegermasten wurden dazu in blau/weiß gestaltet. Ergänzend wurden vier LED-Gelbblinker an den Auslegern – pro Fahrtrichtung je zwei mit Wechselblinkfunktion – installiert.
5. Lauensteinplatz-Beleuchtung sowie Strom- und Wasserversorgung (TOP 12 Nr. 2 am 07.03.2023)
Nach heutiger Rücksprache mit der Ortsbürgermeisterin soll ein Ortstermin mit der Fachverwaltung vereinbart werden, um den genauen Standort der Beleuchtung darzustellen.
6. Lauensteinplatz/Welfenallee – Verkehrsspiegel (TOP 12 Nr. 3 am 07.03.2023)
Antwort Fachdienst Tiefbau (FD 66):
Das Sichtfeld passt hier nicht, daher müssen wir diese hier nach Vorschrift herstellen, in dem wir die Sperrfläche am rechten Fahrbahnrand der Welfenallee vor der Einmündung Lauensteinplatz vergrößern werden. Dadurch entfallen die 3 Parkplätze in der Welfenallee vor der Einmündung Lauensteinplatz. Ein Verkehrsspiegel ist dadurch nicht mehr erforderlich.
7. Lauensteinplatz – Parkplätze vor Edeka (TOP 12 Nr. 4 am 07.03.2023)
Info von Ortsratsmitglied Lietzmann:
Die Firma Wilhelms ist nicht bereit die 3 Parkplätze zugunsten der Kinderwagen und Rollatoren bzw. Senioren E - Mobile verlegen zu lassen.
8. Outdoorsportanlagen (TOP 12 Nr. 6 am 07.03.2023)
Antwort Abteilungsleiter Sport (FD 50.3):
In diesem Jahr werden die Triftanlagen fertiggestellt. Die beiden nächsten Standorte sind Altencelle und Klein Hehlen. Des Weiteren wurde dieses Jahr im Allerauenpark ein Fitnesspark gebaut. Wir wollen jetzt erst mal die äußeren Stadteile abdecken, da wir zentrumsnah bereits einige Standorte geschaffen haben und die Triftanlagen nicht so weit entfernt sind.
Des Weiteren haben wir uns dazu entschieden, dass der Pumptrack erstmal nur im Bereich des Heeseplatzes aufgestellt wird. Aufgrund der hohen Auslastung macht das am meisten Sinn. Aktuell kann noch nicht genau gesagt werden, wann ein Outdoorpark im Ortsteil Neustadt/Heese gebaut wird. Schlussendlich steht und fällt alles mit den vorhanden finanziellen Mitteln.
9. Hochwasserschutz Fuhse (TOP 12 Nr. 8 am 07.03.2023)
Antwort Fachdienst Tiefbau (FD 66 -Hochwasserschutz):
Die Stadt führt nach wie vor vorrangig den Hochwasserschutz (HWS) an der Aller aufgrund des höheren Gefährdungspotentials weiter.
Um aber später beim HWS an der Fuhse nicht in Konflikte mit den Maßnahmen des Sanierungsgebietes Neuenhäusen zu kommen wird demnächst auch an der Fuhse mit Planungen begonnen.
Angaben zu den Maßnahmen oder zeitlichen Abläufen können noch nicht gemacht werden.
10. Ehemaliger Containerstandort – Danziger Straße (TOP 9 am 16.11.2022)
Antwort Fachdienstleiter Grünbetrieb (FDL 67):
Die Umgestaltung steht mit auf der Liste der Maßnahmen und wird mittelfristig umgesetzt.
11. Danziger Straße – Befahrung des Fußweges mit dem Rad möglich? (TOP 9 am 16.11.2022)
Antwort Fachdienstleiter Tiefbau (FDL 66):
Die Danziger Str. gehört zu einer 30er Zone und verfügt beidseitig über Gehwege in der Breite zw. etwa 1 bis 1,80 m. Teilweise direkt an Zäunen mit Hecken liegend oder mit einem Grünstreifen dazwischen, deren Bewuchs die Gehwegränder bereits erfasst hat und die nutzbare Fläche entsprechend verringert. Die verfügbaren Gehwegbreiten lassen eine Mitnutzung für den Fahrradverkehr nicht zu. Aus diesen Grund muss der Radverkehr weiterhin auf der Fahrbahn geführt werden, die durch das Pflaster zwar holprig, durch die vor Ort festgestellte, angepasste Fahrweise des motorisierten Verkehrs jedoch als geeignet eingestuft wird.
12. Reinigung der Fußwege von der Ludwig-Hölty-Straße zur Welfenallee (hinter dem Gymnasium) und von Hadi (Welfenallee 16) zum Eickenrodtweg (TOP 9 am 16.11.2022)
Antwort Fachdienst Straßenbetrieb (FD 70):
In der nachfolgend aufgeführten Satzung müssen die anliegenden Grundstückseigentümer säubern. Der Verbindungsweg von der Ludwig-Hölty-Straße bis zur Welfenallee gilt als selbstständiger Gehweg und muss (siehe unten) von den Grundstückseigentümern gereinigt werden. Für die fußläufige Verbindung von der Welfenallee bis zum Eickenrodtweg gilt das ebenfalls.
In der Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.12.2017 ist in § 1 geregelt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Reinigung des Gehweges zuständig sind.
§ 1 Teilweise Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Auf den im Straßenverzeichnis nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
werden entlang der Grundstücksgrenze den Eigentümern der anliegenden Grundstücke (Reinigungspflichtige) folgende Reinigungspflichten auferlegt:
a) In den Reinigungsklassen I bis III die Beseitigung von Schnee sowie Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen auf einem bis zu 2-m-breiten Streifen und,
falls ein solcher nicht vorhanden ist, die Beseitigung von Schnee sowie Schnee- und Eisglätte gemäß Abs. 3 Satz 2-4.
b) In den Reinigungsklassen I bis III die Freihaltung der Rinnsteine und Gossenmulden von Schnee und Eis bei Tauwetter.
c) In den Reinigungsklassen II und III die sonstige Reinigung der Gehwege (Bürgersteige) und gemeinsamen Geh- und Radwege und, falls ein solcher nicht vorhanden ist, die Reinigung gemäß Abs. 3
Satz 2-4.
(2) Den in Absatz 1 genannten Eigentümern werden zur Grundstücksnutzung dinglich Berechtigte (z. B. Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Wohnungsberechtigte im Sinne von § 1093 BGB, Dauerwohn-
bzw. Dauernutzungsberechtigte usw.) sowie diejenigen gleichgestellt, die mit Zustimmung der Stadt für einen Eigentümer die Ausführung dieses Teiles der Straßenreinigung übernommen haben.
Bei mehreren Reinigungspflichtigen ist jeder verantwortlich.
(3) Die Reinigungspflicht besteht ohne Rücksicht auf die Art und Weise der Gehwegbefestigung. Falls ein ausgebauter Gehweg (Bürgersteig) nicht vorhanden ist, ist der Seitenraum zwischen dem
Grundstück und der Fahrbahn zu reinigen und auf einer Breite von 1 m von Schnee zu räumen und zu streuen. Ist der Seitenraum nicht vorhanden, ist ein 1 m breiter Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn zu reinigen und von Schnee zu räumen und zu streuen, insoweit nicht in Einzelfällen hiervon in Abhängigkeit von der verkehrlichen Belastung Ausnahmen zugelassen werden. Selbständige Gehwege oder kombinierte Geh- und Radwege oder selbständige Radwege sind von der Mitte aus zu reinigen und von der Mitte aus jeweils auf einer Breite von 1 m von Schnee zu räumen und zu streuen.
Hierzu wird aus dem Ortsrat gebeten zu klären, ob Anwohner dazu aufgefordert werden können.
13. Austausch Müllbehälter auf dem Lauensteinplatz (TOP 9 am 16.11.2022)
Antwort Fachdienst Straßenbetrieb (FD 70):
Leider gibt es keine Alternative zu den vorhandenen Mülleimern. Alle Mülleimer lassen sich mit dem entsprechenden Werkzeug auch von Dritten öffnen. Die Schlüssel bestehen aus einem Dreikant, der (wenn man will) auch durch eine Zange ersetzt werden kann und dann ist der Abfallsammler offen und der Müll verteilt sich im Umfeld.
Aus dem Ortsrat wird gebeten, einen Müllbehälter mit zwei Einwürfen (damit nicht alles herausfällt) bei der Sparkasse zu installieren.
