07.06.2023 - 6 Mobilitätskonzept für Celle mit besonderer Berü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 07.06.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ortsbürgermeister Dr. Rodenwaldt erklärt, für den Ortsteil Neuenhäusen seien insbesondere die Digitalisierung am Busbahnhof und die Anbindung zum Bahnhof wichtig.
Anschließend trägt Herr Faber (Fachbereichsleiter Zentraler Service) ausführlich anhand einer Präsentation „Angebotskonzept – Entwurf“ (Anlage zur Einladung) zum Mobilitätskonzept für Celle vor. Er weist darauf hin, dass der Landkreis im Herbst dieses Jahres die Ausschreibung vornehmen wolle. Es gebe jetzt die Möglichkeit, die Belange der Stadt Celle anzumelden, damit diese möglichst miteinfließen. Die Randbereiche des Stadtgebietes seien kaum ausgelastet, d. h. der Schwachpunkt liege in der Fläche. Hier könne man mit Kleinbussen und On-Demand-Verkehren arbeiten.
Insgesamt sehe der Vorschlag der Verwaltung wie folgt aus:
- On-Demand-Verkehr als Zukunftsoption, aber keine sofortige Umsetzung.
- Optimierung des bestehenden ÖPNV und Berücksichtigung in der Ausschreibung des
Verkehrsvertrags.
- Straffung von Linienführungen / Anpassungen in den Außenbereichen.
- Stundentakt in schwach ausgelasteten Außenbereichen bzw. Abdeckung Regionalverkehr, 20 Min.-Linientakt auf den starken Achsen.
- Entlastung Schlossplatz – durch Liniendurchbindungen, Herausnahme von Regionalbuslinien und Verzicht von Pausenzeiten.
- Führung aller den Bahnhof tangierenden Linien über den Bahnhofsvorplatz.
- Prüfung der infrastrukturellen Voraussetzungen am Bahnhof und am Schlossplatz.
Aus dem Ortsrat werden folgende Fragen bzw. Anmerkungen vorgetragen:
Herr Trenkenschu erklärt, es seien interessante Ansätze dabei, beispielsweise die Führung der Linien über den Bahnhofsvorplatz. Er kritisiere allerdings die Empfehlung auf Seite 55 „keine Stellplätze mehr im Innenstadtbereich (außer Schwerbehinderte). Dieser könne er nicht zustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Schrader zu Seite 5, informiert Herr Faber, dass nicht mit dem AKH gesprochen worden sei. Dem Dienstleister sei aufgefallen, dass zu bestimmten Schichtwechselzeiten das AKH nicht erreicht werden kann.
Herr Schrader merkt an, wenn ein ON-Demand-Verkehr eingeführt würde, wären bis zu 13 Busse mehr im Einsatz. Dann würden die Fahrer an anderer Stelle fehlen. Hierzu informiert Herr Faber es handele sich um eine Mischkonstellation (dann weniger Standardbusse). Es müsse mehr Personal eingestellt werden, wobei es allerdings eine große Herausforderung sei, Personal (Fahrer) zu finden. Er weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um ein Angebotskonzept und kein Umsetzungskonzept handele. Der Landkreis müsse durchkalkulieren. Dies sei erst einmal ein ideeller Ansatz.
Herr Ehlers erklärt, das Mobilitätskonzept müsse ganzheitlich betrachtet werden. Die Entscheidung treffe der Rat. Die Akzeptanz eines On-Demand-Verkehrs sei wohl zunächst noch sehr zurückhaltend. Richtiger Weg sei ein Modellprojekt. Des Weiteren merkt er an, dass die Linie 11 sowie die Anbindung zum Bahnhof trotz Straffung und Optimierung so erhalten werden solle.
Auf Nachfrage informiert Herr Faber, die Digitalisierung erfolge schrittweise zunächst an stark frequentierten Stellen.
Herr Dr. Rodenwaldt erklärt, der Ortsrat wolle, dass der Bahnhof wegen der Übersichtlichkeit mit Richtungshinweisen bestückt werde.
Frau Cords erklärt, die Linie 7 solle erhalten bleiben da diese stark frequentiert sei. Der Fahrpreis betrage derzeit 1,40 €. Sie befürchte Mehrkosten. Herr Faber informiert, der Dienstleister habe auf Seite 22 eine geringe Nachfrage bei der Linie 7 festgestellt. Dies müsse man prüfen lassen. Fragen zu den Tarifen könne er derzeit nicht beantworten. In der Regel seien kürzere Strecken meist teurer.
Anschließend nimmt der Ortsrat das Mobilitätskonzept zur Kenntnis und legt Wert auf die Anbindung zum Bahnhof und die Digitalisierung am Bahnhof/Busbahnhof.
Die Anhörung des Ortsrates ist damit gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG erfolgt.
