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ALLRIS - Auszug

16.04.2008 - 4 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines bera...

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Wortprotokoll

 

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Die Ausschussvorsitzende belehrt die Anwesende Ruth Schimmelpfeng-Schütte als beratendes Mitglied über die ihr nach §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten und verpflichtet sie gem. § 42 NGO feierlich durch Handschlag, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten; anschließend erkennt das verpflichtende beratende Mitglied seine Verpflichtung durch Unterschrift an.