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ALLRIS - Auszug

28.05.2008 - 3 Fahrradverkehr und Abstellmöglichkeiten in der ...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt zu Zielen bereits realisierter sowie geplanter Maßnahmen zum Fahrradverkehr vor. Die verwendeten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass bei der Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mindestens der Stand von 1999 mit 450 Stellplätzen wiedererlangt werden müsse und mittelfristig auch zusätzliche Angebote wünschenswert seien.

 

Zum Antrag 11/2008 der CDU-Fraktion, den Fahrbahnbelag der Straße Am heiligen Kreuz radfahrgerecht herzustellen, teilt die Verwaltung mit, dass die Prüfung des Fahrbahnbelages vor Ort Mängel ergeben hat. Es wurde geprüft, den Fahrbahnbelag an den in der Mauernstraße anzugleichen. Hierfür würden nach Schätzung 140.000 € erforderlich werden. Bei einem bituminösen Ausbau seien Einsparungen von 15-20 % möglich.

 

Aus der CDU-Fraktion wird die Frage aufgeworfen, ob es zulässig sei, auf der Nordseite des Gehweges vor dem Altenheim im Bremer Weg ein Verkehrszeichen „Gehweg“ oder ein Zusatzschild „Radfahrer Fahrbahn benutzen“ aufzustellen. Nach der Rückstufung des gemeinsamen Geh- und Radweges käme es hier zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger. Die Verwaltung sagt die Prüfung zu.

 

Der ADFC bittet die Verwaltung um Prüfung der Freigabe parallel geführter Fußgänger und Radfahrer an signalisierten Knotenpunkten. Die schriftliche Bitte des ADFC ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Dieses Thema wird im Ausschuss kontrovers diskutiert.

Der ADFC vertritt die Auffassung, dass generell Radfahrer an allen Knoten ohne Anforderung immer mitgeschaltet werden sollten, ein vorhandener Beschluss dieses nicht zu tun, solle aufgehoben werden. Tatsächlich wurden mit Umsetzung der ÖPNV-Beschleunigung an davon betroffenen Lichtsignalanlagen Anforderungsschaltungen installiert, welche jedoch technisch mit geringem Aufwand außer Betrieb genommen werden können. Dieses ist an einigen Knoten zwischenzeitlich auch umgesetzt (Bahnhofstraße/Trüllerring, Bahnhofstraße/Fuhsestraße, B 3/ Jägerstraße etc.). Weitere Knoten werden zurzeit diesbezüglich überprüft, genereller Beschlüsse bedarf es hierzu nicht. Als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ sollten auch künftig „bedarfsorientierte“ Ampelschaltungen möglich sein, hierbei ist von Fall zu Fall abzuwägen, ob z. B. Leistungsfähigkeitsaspekte für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV stärker berücksichtigt werden müssen oder nicht, an Knoten mit nur sehr geringem Radfahrer- und Fußgängeraufkommen bei gleichzeitigem hoher Kfz-Belastung werden auch künftig Anforderungsschaltungen erhalten bleiben, bei hohem Radverkehrsaufkommen können jedoch „fahrradfreundliche“ Schaltungen realisiert werden.

 

 

Die Verwaltung teilt mit, dass aktuell vom Verwaltungsvorstand entschieden wurde, in der Innenstadt die bislang nicht für den Radverkehr freigegebenen Strecken in der Zeit von 20:00 Uhr- 8:00 Uhr probeweise frei zu geben.

 

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Anlagen