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ALLRIS - Auszug

17.04.2008 - 5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Einführend erläutert die Verwaltung, dass die geplante Nutzung durch eine Verschiebung der Baugrenze und eine Änderung der zulässigen Gebäudehöhen eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich macht. Geplant sei ein Möbelabholmarkt.

Die Beteiligung des Ortsrates sei im Juni vorgesehen.

Herr Wilbers stellt die Projektplanung vor, wonach das Gebäude eingeschossig bis zu einer Höhe von 15 m analog zum OBI-Gebäude westlich errichtet und mit einem Hochregallager versehen werden soll. Zur Parkplatzsituation führt er aus, statt der geforderten 100 Parkplätze seien 118 Parkplätze nachgewiesen.

In der sich anschließenden Diskussion über die Regelung der innenstadtrelevanten Sortimente  weist die Verwaltung darauf hin, dass die innenstadtrelevanten Sortimente bereits im Bebauungsplan geregelt seien. Deshalb finde die vom Rat jüngst beschlossene "Celler Liste" keine Anwendung, zumal in dem Beschluss zur "Celler Liste" u. a. keine Wirkung für die Vergangenheit bestimmt wurde. Dies sei wegen des Bestandsschutzes so ohne weiteres auch gar nicht möglich.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass das vom Ortsbürgermeister Hehlentor angesprochene Wegerecht, (Zugang für die Allgemeinheit von der Telefunkenstraße für Fußgänger und Radfahrer) in der Planung Berücksichtigung findet.

 

Abschließend stellt der Ausschuss fest, die Kosten für die Verlegung des Regenwasserkanals seien von der Kommune zu leisten.

 

Im Anschluss erfolgt folgende  einstimmige  Beschlussempfehlung:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 der Stadt Celle "Ehemaliges Telefunkengelände" mit zugehöriger Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage