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ALLRIS - Auszug

02.07.2008 - 3 Widmung einer Straße im Stadtgebiet von Celle

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ortsrat beschließt einstimmig, dass die im Ortsteil Neuenhäusen ausgebaute Straße

Neuenhäuser Straße von der Windmühlenstraße bis zur Straße Waldweg gem. § 6 des Nds.

Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung zur Gemeindestraße gewidmet wird.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.