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ALLRIS - Auszug

02.07.2008 - 3 Straßenrechtliche Widmung der Erschließungsstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung trägt zum Sachverhalt vor. Die Widmung sei erforderlich, da der „Ziegelkamp“ von privatem in das städtische Eigentum übergegangen sei. Es handele sich hierbei um einen rein rechtlichen Vorgang.

Im Anschluss schließt sich der Ortsrat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.