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ALLRIS - Auszug

25.09.2008 - 5 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung wird anhand der vorhandenen Unterlagen und der farbigen Tischvorlage, in der die verschiedenen Kostenarten der Friedhöfe dargestellt sind, erläutert.

 

Allgemein kann beobachtet werden, dass die Flächen, die von Grabstättennutzern beansprucht werden, sich zusehends reduzieren. Dadurch entstehen immer größere Leerflächen, deren Bewirtschaftungskosten den Friedhofsnutzer im Rahmen der Gebühren nicht abgefordert werden können. Zur Vermeidung unangemessener Gebührenerhöhungen ist vorgesehen, die rot gekennzeichneten Leerflächen den allgemeinen Grünflächen auf den Friedhöfen zuzuordnen. Die betroffenen Flächen auf den einzelnen Friedhöfen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Angesichts der deutlichen Zunahme von Leerflächen muss die Notwendigkeit einer weiteren Vorhaltung der verschiedenen Ortsteilfriedhöfe überdacht werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Restruhezeit mindestens 20 Jahre beträgt. Gebührenrelevante Einsparungen würden somit erst sehr verzögert auftreten.

 

Nur der Ortsteilfriedhof in Westercelle arbeitet zurzeit noch kostendeckend. Alle anderen Ortsteilfriedhöfe wirtschaften unrentabel.

 

Fragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erarbeitung einer Vorlage, in der auf Dauer auf den Ortsteilfriedhöfen keine Neubelegungen mehr zugelassen und die wirklichen Kosten dargelegt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen