Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

11.06.2009 - 3 Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Fachverwaltung verweist auf die bereits versandte Vorlage sowie die als Tischvorlage vorliegende Ergänzung hin. Neue, sich im Rahmen der Erörterung ergebende Aspekte im Raum Altencelle hätten die Ergänzung notwendig gemacht.

Mit den gesetzlichen Vorgaben des Bundes (2005) und des Landes Niedersachsen (2007) hätten sich neue Handlungsbedarfe zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ergeben. Die Ausweisung diene u.a. folgenden Zielen:

1.      Erkennen und Erfassen von Hochwasserrisiken

2.      Warnung der Anlieger vor Hochwassergefahren

3.      Geordnete Bewirtschaftung von Hochwässern

Das Land Niedersachsen (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - NLWKN) führt das Verfahren übergangsweise durch. Nach Erlass der entsprechenden Verordnung wird die Zuständigkeit auf die Stadt Celle übertragen. Bei der Festlegung der Überschwemmungsgebiete diene als (gesetzliche) Erkenntnisquelle, im Sinne einer fingierten Tatsächlichkeit nach Bemessungsvorgaben und hydronumerischen Berechnungen ein Hochwasserereignis, dass statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten sei (HQ 100).

In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass grundsätzlich alle Bauvorhaben auf im neuen Überschwemmungsbereich liegende Grundstücke künftig einer speziellen wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. Einwendungen gegen die Festsetzung durch die Betroffenen seien nur noch kurzfristig bis zum 17. Juni 2009 beim NLWKN möglich. Zu den Erfolgsaussichten könne die Verwaltung keine Einschätzung abgeben.

Der Ortsrat nimmt den Entwurf der Stellungnahme einvernehmlich zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage