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ALLRIS - Auszug

23.09.2009 - 3 Beratung der 2. Nachtragshaushaltssatzung für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Eckdaten des 2. Nachtragsplanes 2009 und weist darauf hin, dass das negative Jahresergebnis in Höhe von rd. -8,5 Mio. € insbesondere auf die zu erwartenden Mindereinnahmen der Gewerbesteuer (- 7,5 Mio. €) sowie der Einkommensteuer (rd. -1,6 Mio. €) zurückzuführen sei. Darüber hinaus seien die Aufwendungen für Personal um rd. 1,6 Mio. € angestiegen, die jedoch weitestgehend durch Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen kompensiert werden konnten

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wird zum Protokoll nachgetragen, dass für Aus- und Fortbildung folgende Einsparungen in den 2. Nachtragshaushaltsplan eingeflossen seien:

 

Fachübergreifende Aus- und Fortbildung:              -38.100 €

Fachbereich 2              -2.800 €

Fachbereich 3              -2.700 €

Fachbereich 4              -7.300 €

Fachbereich 6              -5.900 €

 

Weiter wird auf Nachfrage der SPD-Fraktion zum Protokoll nachgetragen, dass auf der Grundlage der eigenen voraussichtlichen Steuereinnahmen im maßgeblichen Abrechnungszeitraum (letztes Quartal 2008 bis einschl. 3. Quartal 2009) sowie unter Berücksichtigung der prognostizierten Steuermindereinahmen des Landes, die sich negativ auf die Zuweisungen an die Kommunen für Gemeindeaufgaben in 2010 auswirken – und damit anteilig auch auf die Kreisumlage -, von einer Kreisumlage in 2010 in Höhe von  rd.  32,8 Mio. € auszugehen sei. Dies entspräche einer Minderung zum Vorjahr von rd. -5,7 Mio. €.

 

Weitere Fragen aus der Ausschussmitte zu Einzelpositionen der Veränderungslisten und

Tischvorlagen (Anlage 1 u. 2) werden von der Verwaltung beantwortet.

 

Nach Abschluss der Aussprache empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme   dem  Verwaltungsausschuss, seinerseits dem Rat zu empfehlen, die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 NGO zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen