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ALLRIS - Auszug

01.10.2009 - 5 Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat entscheidet einstimmig, § 4 Abs. 4 der Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wie folgt zu ändern:

 

Dienstreisen außerhalb des Gebietes der Stadt Celle für Rats-, Ortsrats- sowie nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitgliedern genehmigt der Verwaltungsausschuss. Die Genehmigung für den / die 1. und 2. Bürgermeister/in als repräsentative Vertretung für den / die Oberbürgermeister/in obliegt dem / der Oberbürgermeister/in. Die Abrechnung der Reisekostenvertung (u. a. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Tagegeld, Nebenkosten) erfolgt auf Antrag nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.

 

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Anlagen zur Vorlage