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ALLRIS - Auszug

17.09.2009 - 4 Verfahren zur Verordnung zur Festsetzung des Üb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung geht ausführlich auf die Inhalte der Vorlage ein.

 

Dem Ausschuss wird eine Übersichtskarte gezeigt, in der die Gebiete farblich gekennzeichnet sind, die von einem Jahrhunderthochwasser (HQ100) betroffen sein können und in einer Verordnung entsprechend als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollen.

 

Soweit ein Schutz vor Hochwasser auch durch mobile Maßnahmen an gut erreichbaren Verteidigungslinien jeweils geringer Länge gewährleistet werden kann, sollen die so zu schützenden Siedlungsbereiche nach Vorliegen eines verbindlichen Ratsbeschlusses aus dem Überschwemmungsgebiet ausgegrenzt werden (§ 1 Abs. 3).

 

In Siedlungsgebieten, die vom HQ10berührt sind und nicht zu den Ausgrenzungsflächen gehören, soll die Belastung baulicher Einschränkungen durch Freistellungsregelung (§ 2 Abs. 2) so gering als möglich gestaltet werden.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet, wobei auch die derzeitige rechtliche Situation und deren Auswirkungen erläutert werden.

 

Der Verordnungsentwurf soll nach der Auslegung und den Erörterungsterminen dem Rat vorgelegt werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage