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ALLRIS - Auszug

03.12.2009 - 8.1 Verfahren zur Verordnung zur Festsetzung des Üb...

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Wortprotokoll

Herr Sander erklärt einleitend, dass man sich derzeit im Verfahren zum Erlass einer Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Mittelaller befinde.

Die von den Planungen betroffenen Ortsräte sollen im Rahmen ihres Anhörungsrechts beteiligt werden.

Im Laufe des Vortrags geht die Fachverwaltung auf den Sinn und Zweck des Überschwemmungsgebietes ein (gesetzliches Mittel um Hochwasserschutz zu leisten) und erläutert, dass es sich dabei um eine Fläche handelt, die dem geregelten und schadlosen Wasserabfluss dient. Die Vorgaben zur Erstellung der Planung seien bundeseinheitlich festgelegt.

Weiterhin geht die Verwaltung auch auf mögliche Rechtsfolgen ein. So müsse die Wasserbehörde (Stadt Celle) Bauvorhaben genehmigen, die üblicherweise genehmigungsfrei seien. Ebenfalls würde hier ein anderes Regelungsgefüge für die aktive Landwirtschaft gelten.

 

Neuralgischer Punkt im Bereich Altencelle sei das Wohngebiet Bleckenweg/Lückenweg. Im Falle eines sog. Jahrhunderthochwassers (HQ 100) könnte das Allerhochwasser über den Bleckenweg eintreten und das nachfolgende Gelände überfluten. Um das abzuwenden, ist der Einsatz (und zuvor die Beschaffung) mobiler Schutzelemente notwendig.

 

Auf Nachfrage aus dem Ortsrat erläutert die Verwaltung, dass das geplante Bebauungsplangebiet am Apfelweg teilweise im Überschwemmungsgebiet liege. Für Baumaßnahmen müssen entsprechende Ausnahmegenehmigungen der Wasserbehörde herbeigeführt werden. Der Freistellungstatbestand gelte nur bei Gebäuden mit geringer Größe, sog. „Bagatellvorhaben“.

 

Die Sitzung wird nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates von 20:15 Uhr bis 20:20 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen:

 

In der Bürgeranhörung wird darauf hingewiesen, dass das HQ 100 nicht in der jetzt errechneten Höhe auftreten müsste, wenn ein bereits lange gefordertes Konzept zum Hochwassermanagement im Einzugsbereich der Aller oberhalb von Celle vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz erarbeitet würde und dann aufgrund einer stärkeren Bindung des Hochwassers auf geeigneten Flächen die Spitzen der Hochwasserwelle erheblich reduziert werden könnten. Insbesondere wird die Wertminderung der im Überschwemmungsgebiet befindlichen landwirtschaftlichen und privaten Grundstücke beklagt. Für diese Minderwertigkeit wird finanzielle Entschädigung seitens der Verantwortlichen gefordert. Ferner wird bemängelt, dass das präsentierte Kartenmaterial z. T. veraltet sei. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten müsste die Darstellung des tatsächlichen Ist-Bestandes möglich sein.

 

Abschließend beschließt der Ortsrat einstimmig, dass

 

- die im Falle eines HQ 100 am Bleckenweg zu installierenden mobilen Schutzmaßnahmen zu realisieren sind.

- der geplante Bebauungsplan am Apfelweg als Sonderfläche betrachtet werden müsse.

- unter Beachtung der o. a. Punkte der Ortsrat keine generellen Bedenken gegen die Verordnung habe.

 

8.2 Klappernde Kanaldeckel in der Alte Dorfstraße

Der Kanalbetrieb habe die defekten Regenwassergullis in der Alten Dorfstraße ausgetauscht.

 

8.3 Gemeindeverbindungsweg Oppershäuser Straße

Im Zuge der Umsetzung flächendeckender Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wurde im Jahr 2006 eine Tempo-30-Zone in Osterloh eingerichtet. In diesem Zusammenhang wurde die Beschilderung „zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h bei Staub“ und „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ entfernt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage