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ALLRIS - Auszug

26.11.2009 - 6 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Vorlage und trägt  die Gründe  vor, die zur 4. Änderung des Planes führen. Danach ist eine 2-geschossige Erweiterung im Bereich Möbelausstellung beabsichtigt. Es wird angestrebt, die künftige  Zufahrt an der Kreisstraße anzubinden. Dies ist, wie die ökologische Kompensation zu prüfen, die Ergebnisse lägen zur der öffentlichen Auslegung vor.

 

In diesem Bauleitplanverfahren ist die Verträglichkeit von neuen Einzelhandelsverkaufsflächen im Plangebiet zu prüfen. Da bereits ein illegal errichtetes Vorhaben mit innenstadtrelevanten Sortimenten im Plangebiet von der Verwaltung aufgegriffen wurde, ist die Notwendigkeit einer Planänderung gegeben. Hierin sollen die Aspekte des Innenstadtschutzes auf der Basis des in Aufstellung befindlichen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes abgearbeitet werden. Aus dem Ausschuss wird angeregt, die Regelungen der Randsortimente ebenfalls zu ändern, so dass anstatt der relativen Regelung (Prozentregelung) zukünftig eine absolute Größenbegrenzung festgelegt wird.

 

Der Ausschuss empfiehlt anschließend einstimmig:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Einleitung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce der Stadt Celle "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ wird beschlossen (§ 2 (1) BauGB).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage