23.09.2010 - 14 Bebauungsplan Nr. 145 der Stadt Celle "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do., 23.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung trägt vor.
Die SPD-Fraktion gibt ihre Zustimmung zu dieser Verlängerung der Veränderungssperre bekannt, räumt aber gleichzeitig ein, einer weiteren Verlängerung nicht mehr zu zustimmen, da sie nunmehr auch ein Ergebnis der Planung sehen möchte.
Der Ausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 17 (2) BauGB wird die nachfolgende Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1/2008 der Stadt Celle um ein weiteres Jahr beschlossen:
SATZUNG
über die Veränderungssperre 1/2008
Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 1/2008 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 der Stadt Celle, Gewerbegebiet Neuenhäuser Straße / West, wird um ein Jahr verlängert. Der Geltungsbereich ist dem zugehörigen Anhang zu entnehmen.
Die Veränderungssperre tritt somit 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle, also am . In Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres.
Der Geltungsbereich der Satzung ist der Planskizze zu entnehmen.
Celle, den .
Mende Siegel
(Oberbürgermeister)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558 kB
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