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ALLRIS - Auszug

30.09.2010 - 20 Zuführung zur Versorgungsrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig, dass die Stadt Celle weiterhin Zuführungen entsprechend den bisherigen Vorgaben aus § 14 a Bundesbesoldungsgesetz vornimmt. Mit der Entnahme wird, wie von der NVK empfohlen, ab dem Jahr 2018 begonnen.