30.09.2010 - 30 Bebauungsplan Nr. 145 der Stadt Celle "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 30.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:
Gemäß § 17 (2) BauGB wird die nachfolgende Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1/2008 der Stadt Celle um ein weiteres Jahr beschlossen:
SATZUNG
über die Veränderungssperre 1/2008
Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 1/2008 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 der Stadt Celle, Gewerbegebiet Neuenhäuser Straße / West, wird um ein Jahr verlängert. Der Geltungsbereich ist dem zugehörigen Anhang zu entnehmen.
Die Veränderungssperre tritt somit 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle, also am . In Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres.
Der Geltungsbereich der Satzung ist der Planskizze zu entnehmen.
Celle, den .
Mende Siegel
(Oberbürgermeister)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558 kB
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