09.11.2010 - 9 Neuaufstellung des Gebührentarifes zu § 2 der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Di., 09.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert auch diese Vorlage. Nach vorliegenden aktuellen Gutachten der CIMA GmbH und GfK seien bestimmte Bereiche des Stadtgebietes gar nicht in den Tarifzonen erfasst. Für die bestehenden Zonen sei eine Neuordnung erforderlich.
Eine Sondernutzung biete vielen Geschäften einen geschäftlichen Vorteil. Besonders kleine Läden, die die Straße als zusätzliche Geschäftsflächen nutzen, profitieren, da die Gebühren im Vergleich zu den Ladenmieten günstig seien.
Zum Teil würden Gebühren in der Innenstadt mit der Neuregelung sogar herabgestuft, z.B. in der Rundestraße und Am Markt. In der Poststraße dagegen würden die Gebühren steigen.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wird erläutert, dass bestimmte feste Veranstaltungen wie z.B. das Weinfest oder das Altstadtfest von vornherein von der Sondernutzungserlaubnis ausgenommen seien. Hier erhalte der Veranstalter die Sondernutzungserlaubnis und erteilt seinerseits die Erlaubnis an die Geschäftsleute und erhebt ggf. selbst Gebühren. Insofern würden die Geschäftsleute hier nicht doppelt zahlungspflichtig.
Die CDU-Fraktion befürwortet die Neueinteilung der Zonen sowie die Reiter-Besteuerung. Allerdings habe man Bedenken gegen die teilweise stark erhöhten Gebühren.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Prognose zu den Mehreinnahmen vorzulegen.
Es wird beantragt, die Angelegenheit nach weiteren Beratungen in den Fraktionen ebenfalls in den Finanzausschuss zu verweisen.
Nach angeregter Diskussion stellt Beigeordneter Rentsch den Antrag, die Debatte zu beenden und zur Abstimmung zu kommen. Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Anschließend beschließt der Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen, die Vorlage ebenfalls an den Finanzausschuss zu verweisen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,2 kB
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