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ALLRIS - Auszug

17.12.2010 - 7 Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat bei 2 Enthaltungen einstimmig eine Neuordnung der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet Celle.

 

a) Die nachfolgenden Kreisstraßenabschnitte

K 29 Bahnhof Garßen – Alvern km 0,390 – 1,029,

K 31 Bostel – Garßen km 0,000 – 1,070 und 1,500 – 2,425 und

K 62 Westercelle – Bennebostel km 0,775 – 3,568

werden zum 01.01.2011 zu Stadtstraßen der Stadt Celle abgestuft.

 

b) Der Landkreis Celle übernimmt zum 01.07.2011 die Unterhaltungspflicht der freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet Celle.