Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.02.2011 - 3 Stadtumbau West, Gebiet Allerinsel- Ergebnis de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläutert die Vorlage mit Rückblick auf die bisherige Behandlung und den Einleitungsbeschluss vom 10.06.2010 als auch den derzeitigen Sachstand. Für den Verfahrenswechsel wurden die vorliegenden Ergebnisse der  Vorbereitenden Untersuchungen zusammengefasst und aktualisiert, es seien keine wesentlichen neuen Inhalte dazugekommen, der Geltungsbereich habe sich nicht verändert. Durch den Verfahrenswechsel könne nunmehr effizienter gearbeitet werden, daher wäre der Verfahrenswechsel als Formsache zu beschließen.

 

Die FDP-Fraktion äert ihre Bedenken im Hinblick auf das Problem mit den Eigentümern in der Speicherstraße und stellt die Gebietsveränderung ohne Speicherstraße anheim. Zu der Frage, ob mit den Eigentümern in der Speicherstraße gesprochen wurde, entgegnet die Verwaltung, dass dies geschehen sei.

 

Weiter berichtet die Verwaltung, die Einbeziehung der Speicherstraße in das Sanierungsgebiet sei unverzichtbar, da Wegverbindungen direkt dorthin geplant seien. Diese Planung sei für die städtebauliche Gesamtentwicklung der Allerinsel von Bedeutung und liege im Interesse der Allgemeinheit. Eine Abgrenzung würde einer Sonderbehandlung gleichkommen, die nicht zu vertreten und auch nicht beabsichtigt sei. Dagegen solle die Entwicklung der Speicherstraße in die städtebaulichen Ziele einfließen. Aus diesen Gründen gehöre die Speicherstraße unbedingt dazu.

 

Weiter ausführend heißt es, die Sanierung sei kein Knebelinstrument, im Gegenteil können die Eigentümer auch von der Förderung  profitieren. Bei einer Ausgrenzung der Speicherstraße würden die Anwohner die Folgekosten selbst zu tragen haben, außerdem  wäre dann die Förderung womöglich  insgesamt gefährdet.

 

Beglich der Ausgleichsbeiträge erläutert die Verwaltung  ausführlich deren  Berechnung und gibt an, dass diese für die Eigentümer erfahrungsgemäßnstiger ausfielen als die Erschließungskosten. Diese Summe der Ausgleichsbeiträgennen derzeit allerdings nicht eindeutig beziffert werden. Festzustellen bleibe jedenfalls eine Aufwertung der betreffenden Grundstücke durch die Sanierungsmaßnahmen. Über den endgültigen Wert der Grundstücke entscheide dann der Gutachterausschuss.

 

Die Fraktion B90/Die Grünen verweist auf den Hochwasserschutz im Plangebiet und äert Bedenken, dass durch die Neuplanung der Allerinsel Retentionsflächen verloren gingen.

Nach Mitteilung der Verwaltung sei dies nicht der Fall, eher werde durch die Planung der Retentionsraum vergrößert.

 

Nach ausführlicher Diskussion dieser Punkte stellt die SPD-Fraktion nunmehr einen Antrag auf Abstimmung.

 

Die Verwaltung gibt noch den redaktionellen Hinweis auf Seite 6 der Anlage, wonach das Datum 07.05.2009 falsch und durch das Datum 10.06.2010 zu berichtigen sei.

 

Im Anschluss ergeht mehrheitlich mit 1 Gegenstimme folgende Beschlussempfehlung:

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

a) Der Rat der Stadt Celle beschließt das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung Allerinsel gem. § 141 BauGB in der vorliegenden Fassung.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt gem. § 142 BauGB die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Allerinsel“.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage