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ALLRIS - Auszug

01.02.2011 - 5 Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Celle "Südwall"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung trägt ausführlich vor und erläutert die Gründe für die Aufhebung des Beschlusses über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 141 vom 10.08.2010.

 

Nach Klärung einiger Verständnisfragen wird nach einvernehmlicher Zustimmung aller Ausschussmitglieder die Sitzung vom Ausschussvorsitzenden in der Zeit von 18:35 bis 18:37 Uhr unterbrochen, um den anwesenden Bürgern die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen.

Auf die Frage, ob nun Wohnen und Einzelhandel zulässig seien, erklärt die Verwaltung, dass die Bebauung nach der Aufhebung des Beschlusses nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen sei.

 

Danach wird die Sitzung fortgeführt.

 

Die Verwaltung gibt zur Kenntnis, dass durch den Beschluss der Satzung über das förmliche Sanierungsgebiet die bis dahin bestehende Veränderungssperre für den Planbereich außer Kraft getreten ist und sich damit eine förmliche Aufhebung erübrigt.

 

Folgende Beschlussempfehlung ergeht einstimmig:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 der Stadt Celle „dwall“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung vom 10.08.2010 wird aufgehoben.