Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

10.02.2011 - 13.1 Straßennamen in Celle und personelle Verbindung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Hörstmann begibt sich in den Zuschauerbereich nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu den Punkten 1 3 des Beschlussvorschlags der Vorlage BV/0570/10-1-1 nicht teil.

 

Der Oberbürgermeister führt als erster Redner in diesen Tagesordnungspunkt ein. Die Rede ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Dr. Haack erklärt, dass der Oberbürgermeister in seinen Ausführungen auf eine Bewertungsmatrix Bezug genommen habe, die ein zentrales Element der Arbeit der Kommission gewesen sein soll. Im Protokoll über die Informations- und Erörterungsveranstaltung am 07.12.2010 in der Congress Union, das der OB mit unterschrieben habe, sei jedoch festgehalten, dass keine Matrix erstellt worden sei. Hierzu gibt der Oberbürgermeister an, dass das Protokoll in diesem Punkt woglich nicht ganz korrekt sei, auch wenn er diese Niederschrift gegengezeichnet habe (Anmerkung: Die Matrix ist Anlage zum Protokoll der 2. Kommissionssitzung am 23.04.2010 und als solche allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt sowie im Internet veröffentlicht worden).

 

Beigeordneter Gevers trägt vor, dass er auf die Frage „Was sage ich meinen Kindern, was sage ich den Besuchern dieser Stadt, was sage ich unseren Freunden aus unserer israelischen Partnerstadt Maskaret Batya, wenn sie mich fragen, weshalb der Weg, an dem unser Rathaus liegt, nach einem SS-Obersturmführer benannt wurde?“ bisher keine Antworten erhalten habe. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten habe er sich schon häufiger mit dieser Frage beschäftigt, beispielsweise als Lehrer im Fach Gemeinschaftskunde, wenn er das Thema Nationalsozialismus in der Oberstufe unterrichtet habe. Oder auf dienstlichen (und privaten) Reisen in den USA und nach Israel, in der Hebrew-Universität in Jerusalem, im Technion in Tel Aviv, oder im Armee-Camp vor den Golan Höhen.

Weiterhin könne er auch von umfangreichen Erfahrungen berichten, die er mit Zeitzeugen gemacht habe. Die Cello-Spielerin des English Chamber Orchestra, Frau Anita Wallfisch, mit der er 1989 das DP-Camp in Bergen-Belsen aufsuchte, war Mitglied des bekannten Mädchenorchsters im KZ Auschwitz. Sie wurde 1945 von den Engländern im KZ Bergen-Belsen befreit und kehrte in seiner Begleitung nach 44 Jahren an den Ort des Schreckens zurück. Sie habe ihn gebeten sie zu begleiten, weil sie sich sicher war, dass er aufgrund seines Alters keine nationalsozialistische Vergangenheit habe. Auch bei Gastauftritten in mehreren Orten Niedersachsens habe sie nur dann an Empfängen der Stadtoberhäupter teilgenommen, wenn die Bürgermeister so jung waren, dass sie in der NS-Zeit keine Verantwortung hätten tragen können. Nach langen Jahren des Zögerns habe sie dann von ihren Erlebnissen berichtet und sie niedergeschrieben. Gründe für das rd. 40 Jahre dauernde Schweigen habe der Publizist Klaus Harprecht im Vorwort zu ihrem Buch „Ihr sollt die Wahrheit erben“ erklärt: Sie fürchtete zugleich, dass ihr Bericht das Leben ihrer Kinder zu tief überschatten würde. Sie empfand, dass die Tochter und der Sohn das Recht auf eine unbefangene, nicht zu beschwerte Jugend hätten. Sie wünschte für ihre Familie und für sich ein normales Leben soweit nach Auschwitz „Normalität“glich sein könnte.“ Sie habe klare Worte für ihre und unsere Kinder gefunden.

Beigeordneter Gevers berichtet weiterhin, dass er Dr. Helmuth Hörstmann bereits in den frühen 60er Jahren als Arzt kennen gelernt habe; einen Arzt, der sich bei Hausbesuchen neben der medizinischen Therapie auch immer wieder nach der Familie erkundigt und guten Rat gegeben habe. Der Genannte habe nach dem Krieg Verantwortung übernommen und beim neuen Anfang den Cellern Mut gemacht. Mit dem, was Dr. H. rstmann 1974 bei der Einweihung der Celler Synagoge gesagt habe, könne er sich voll und ganz identifizieren: Die Wiederherstellung der Synagoge soll ein Mahnmal sein für die Zeit der Gottesfinsternis, aber zugleich ein Turmlicht bei der Suche nach Gerechtigkeit und Frieden für alle Menschen, so wie es der Prophet ausdrückt: Suchet mich, damit ihr lebet.“ Auch über weitere kommunalpolitische Verdienste Hörstmanns bestünden keine Zweifel (u. a. 1983 = Verleihung des Großen Verdienstkreuzes des Niederchsischen Verdienstordens). Aber hier stelle sich die Frage, wie dazu rstmanns Einlassungen zur „Stahlhelm-Tagung“ im Juni 1983 passen. Und was solle man Kurt W. Roberg sagen, der die Rettungsgeschichte seines Vaters Victor Roberg und des Freundes Hans Salomon ganz anders erzählt habe als von Dr. H. rstmann geschildert. Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, habe u. a. von manipulativen Versuchen mit nachweislichen Lügen gesprochen.

Die eingerichtete unabhängige Kommission habe die Umbenennung des „Helmuth-Hörstmann-Weg“ empfohlen, u. a. auch in der Erkenntnis, dass Dr. Hörstmann keine Schuld im strafrechtlichen Sinne nachzuweisen sei. Professor Dr. Jörn Ipsen, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, habe dazu in der Informationsveranstaltung am 7.12.2010 gesagt: Wir können die Historie nicht ändern, aber wir können verändern, was aus der Geschichte in die Zukunft hinein wirkt. Eine Ehrung durch Straßenbenennungen bedeutet, dass das Gemeinwesen sich für alle Zukunft vor der betreffenden Person verneigt. Folgerichtig geht es bei der Betrachtung der ggf. NS-belasteten Personen nicht um Diskreditierung oder eine zweite Entnazifizierung, sondern um die Frage, ob ein solches Gedenken für die Zukunft gerechtfertigt wäre.“

Hier sei fraglich, ob der Rat der Stadt Celle das bedacht hat, als er am 3.6.1999 mit 40 Ja-Stimmen und einer Enthaltung dem Verbindungsweg F den Namen Helmuth-Hörstmann-Weg gegeben hat. Der Konsens zur Benennung der Straße habe über Parteigrenzen hinweg bestanden; den SS-Obersturmführer hätte man wohl nicht im Sinne gehabt. Helmut Hörstmanns Entnazifizierungsakte sei nicht zu Rate gezogen worden; sie sei erst 2006 aufgeschlagen worden. Wenn heute abgestimmt werde, gehe es nicht nur um einen Eintrag im Stadtplan, sondern auch um den Umgang mit der Vergangenheit. Diese Entscheidung werde weit über die Grenzen unserer Heimatstadt hinaus und weit in die Zukunft hinein strahlen; hiervon betroffen sei jedoch auch die Familie Hörstmann.

In der CDU Fraktion gebe es unterschiedliche Antworten auf diese Fragen und unterschiedliche Bewertungen und deshalb werde nachher jedes Fraktionsmitglied nach seinem Gewissen, mit seinen Erfahrungen und seinen Vorstellungen eine Entscheidung treffen.

 

Beigeordneter Rejmann führt aus, dass in den Jahren 2007/2008 die Einziehungen der Ernst-Meyer-Allee“ und der Kurt-Blanke-Straße zum Anlass genommen worden seien, weitere Untersuchungen zu Personen des öffentlichen Lebens in Celle vorzunehmen, die in der NS-Zeit berufliche, parteiliche Funktionen usw. ausgeübt hätten. Eine hochrangig besetzte Kommission habe dann auf Grundlage des Gutachtens von Dr. Strebel vorgeschlagen, die bisherigen Straßennamen „Helmuth-Hörstmann-Weg“,Hanna-Fuess-Weg und Agnes Miegel-Straße aufzuheben.

Das Verfahren und der intensive Umfang der Beratung zu diesem Thema verdeutliche das ernsthafte Bemühen, mit diesem politisch hoch sensiblen Thema verantwortlich umzugehen.

Die zum Teil aufgeheizte Debatte um den Namen Dr. H. Hörstmann habe u. a. in dem Vorwurf gegipfelt, der Oberbürgermeister befinde sich in der Rolle eines „Scharfrichters; das sei absurd und diffamierend und verdeutliche eine unsachliche emotionale Auseinandersetzung mit diesem Thema. Die biografische Aufarbeitung von kommunalpolitischen Persönlichkeiten und ihrer Vergangenheit in der NS-Zeit sei zwingend erforderlich, da stestens der Fall Darges, dem ehemaligen Adjutanten Hitlers sowie die Vergangenheit von Frau Dr. Darges-Sonnemann, ehemalige Direktorin des Kinderkrankenhauses in Celle, deutlich gemacht hätten, dass die Stadt schnell im negativen bundesweiten Focus der Medien steht.

Dazu komme der Aspekt, dass Straßenbenennungen weit in die Zukunft hinein wirken. Die Ehrenbürgerwürde ende mit dem Tod des Betroffenen, aber Straßennamen rden viele Jahrzehnte oder länger ehrende Wirkung entfalten. Hier müsse man strengere Maßstäbe anlegen. Die SPD-Fraktion habe seinerzeit die Namensgebung „Helmuth-Hörstmann-Weg“ vorgeschlagen und unterstützt; das sei nicht zu bestreiten und werde kritisch eingeräumt. Allerdings seien damals alle Fraktionen im Vergleich zur heutigen Situation über die Person Dr. Helmuth Hörstmann und seine Vergangenheit nicht hinreichend informiert gewesen noch sei dazu so intensiv recherchiert worden.

Bei den Namen Agnes Miegel und Hanna Fuess handelte es sich eindeutig um Propagandistinnen des Führers Adolf Hitler und der NS-Ideologien, so dass aus heutiger gesellschaftlicher und historischer Sicht eine Würdigung ihrer Personen durch Straßennamen nicht vertretbar sei. Komplexer und schwieriger sei die Person Dr. Helmut rstmann zu beurteilen. Ähnlich wie Dr. Blanke habe Helmut Hörstmann nach 1945 kommunalpolitisch erfolgreich für das städtische Gemeinwesen gewirkt und sei anerkannt und beliebt gewesen. Dies stehe auch nicht in Frage und sei auch nicht Gegenstand der Untersuchungen von Dr. Strebel und der Einschätzung der Bewertungskommission. Es könne auch kein strafrechtlicher Schuldvorwurf im juristischen Sinne gegenüber Dr. Helmut rstmann angeführt werden. Gleichwohl müsse das biografische Gesamtbild vor und nach 1945 gerdigt werden. Als ehemaliger SS-Obersturmführer sei er mitverantwortlich r das Ausbildungsprogramm seiner Sanitätsstaffel gewesen, welches Erbgesundheitspflege, Bevölkerungspolitik und Rassenhygiene als Bestandteil gehabt habe. Er gehöre also zu den Personen, die schon auf Grund ihrer beruflichen und parteilichen Funktion die NS-Diktatur wie viele andere auch gestützt haben.

Er habe sich arrangiert, habe funktioniert und sei damit aktiver Teil des NS-Machtapparates gewesen. Dieser Tatbestand könne unter dem Gesichtspunkt des Vorbildcharakters für zunftige Generationen nicht außer acht bleiben. Hinzu komme, dass er sich nach 1945 aktiv und in zweifelhafter Weise insbesondere bei jüdischen Mitbürgern um entlastende Leumundszeugnisse bemüht habe (siehe Schreiben des jüdischen US-Bürgers Kurt Roberg). Das beabsichtigte Grußwort des ehemaligen Oberbürgermeisters Dr. Hörstmann zum Stahlhelmtreffen 1983 in Celle mache ebenfalls deutlich, dass es an einer nachvollziehbaren pernlichen Vergangenheitsbewältigung seines Wirkens als ehemaliger SS-Obersturmführers gefehlt und seine Glaubwürdigkeit als Repräsentant einer demokratischen Stadtgesellschaft öffentlich schweren Schaden erlitten habe.

Aus den o. g. Gründen müsse die Namensgebung rückgängig gemacht werden. Die SPD-Fraktion werde dem Vorschlag der Bewertungskommission folgen und der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Beigeordneter Falkenhagen weist auf folgendes Zitat von Prof. Ipsen auf der Info-Veranstaltung am 7.12.2010 in der Congress-Union-Celle hin: „Wir können der Geschichte nicht entkommen. Sie holt uns immer wieder ein und wir können sie nicht ändern“

Diese Gedanken habe sich der Rat der Stadt Celle bereits in den Vorjahren zum Gegenstand von Entscheidungen gemacht. Man habe sich mit der Materie auseinandergesetzt und nach den gewonnenen Erkenntnissen gehandelt. Zu nennen seien hier insbesondere die Verfahren im Jahr 2007, durch die die Ehrenbürgerrechte an Hanns Kerrl und Otto Telschow nachträglich für unwirksam erklärt wurden. Im Jahr 2008 folgten die Verfahren „Ernst Meyer“ und „Kurt Blanke“, da beiden Personen nachgewiesen werden konnte, dass sich ihre Entscheidungen auf das Vermögen, auf die Gesundheit und das Leben von Mitbürgern negativ ausgewirkt und Menschen geschädigt haben. Nun stünden weitere Entscheidungen an; eine Bewertungskommission mit namhaften Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens habe sich mit den Ergebnissen des Gutachtens auseinandergesetzt und Empfehlungen abgegeben. Die FDP-Fraktion habe den Sachverhalt in mehreren Durchgängen in aller Ernsthaftigkeit diskutiert. Hierbei hätten die Namen Agnes Miegel und Hanna Fuess nicht vorrangig im Vordergrund gestanden. Bei Dr. H. Hörstmann seien sicherlich die Verdienste zu berücksichtigen gewesen. Mancherden sich in juristischer Hinsicht fragen, ob hier eine Schuld festgestellt werden könne. Ebenso sei fraglich, ob ein jahrzehntelanger politischer Einsatz Hörstmanns im demokratischen Gemeinwesen ein mögliches Fehlverhalten aufwiegen, ggf. Wiedergutmachen könne. Bei der FDP-Fraktion werde es diesbezüglich keinen Fraktionsbeschluss geben, jedes Ratsmitglied habe sich in der Gesamtverantwortung für die Stadt zu entscheiden. Man hätte gerne eine Bürgerbefragung durchgeführt, um Meinungen der Bürgerschaft einzuholen, Da die Mehrheit des Rates dies jedoch abgelehnt habe, habe man diesen Antrag zurückgezogen, da diesbezüglich eine politische Diskussion nicht angebracht gewesen wäre. r die Zukunft bleibe zu hoffen, dass es vor dem Hintergrund des eingangs erwähnten Zitat Ipsens nicht zu weiteren Entscheidungen des Rates kommen werde.

 

Beigeordneter Zobel weist auf ein Zitat des Bundespräsidenten C. Wulff anlässlich des Holocaust-Gedenktages am 27.01.2011 hin: „In Bezug auf die Verbrechen Deutscher an Millionen von Menschen während der 12-jährigen Nazidiktatur tragen wir eine historische Verantwortung, die unabhängig ist von individueller Schuld.“ Rat und Verwaltung in Celle hätten in den letzten Jahren begonnen, sich dieser Verantwortung zu stellen. In der Ratssitzung vom 12.07.2007 habe der damalige Oberbürgermeister Dr. h. c. Biermann in einer vom gesamten Rat gewürdigten Rede ausführt: „Wir können uns nicht aus der Geschichte unserer Stadt davonstehlen und müssen uns dieser Geschichte stellen. Bezüglich „Ernst Meyer“ habe er die Frage nach der Vorbildfunktion gestellt und gab dazu an: „Nein, er war ein Mensch seiner Zeit, er hat in ihr und mit ihr gelebt, er hat sich arrangiert… Er war aktiver Teil des Machtapparates wie hunderttausende Deutsche damals auch…. Er war kein Fels in der Brandung, er widersetzte sich nicht, er schwamm wie die meisten im Strom der Verhängnisse und des bitteren Unrechts mit.“r Rat und Verwaltung habe kein Anlass mehr bestanden, dieser Person in besonders herausragender Weise zu gedenken. Ebenso sei dann ein Jahr später bei „Kurt Blanke verfahren worden.

Im Rahmen des Beschlusses, alle Straßennamen Celles hinsichtlich ihrer Verquickung mit der NS-Zeit durchleuchten zu lassen, sei u. a. eine neutrale, hochkarätig besetzte Kommission eingesetzt worden. Die Einsetzung der Kommission sei u. a. auch in dem Bewusstsein erfolgt, sich an deren Vorschlägen zu orientieren. Dieser Konsens sei jedoch aufgekündigt worden, insbesondere die vorgesehene Umbenennung des Helmuth-Hörstmann-Weges habe zu heftigen Reaktionen geführt, die sehr betroffen gemacht hätten. Zum Teil sei in Leserbriefen nicht zu akzeptierender Geschichtsrevisionismus gepredigt worden (z. B. in der Leugnung der SS als eine Keimzelle des neuen nordischen Herrenmenschens). Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sehe keine Veranlassung, an der Seriösität Dr. Strebels und an der Arbeit der Bewertungskommission zu zweifeln. Diese Arbeit sei auch sinnvoll und notwendig, da sie doch Ergebnisse zu Tage gebracht habe, die im Fall H. rstmann 1999 so noch nicht im Bewusstsein gewesen seien (z. B. die genaueren Stationen seiner 12-jährigen SS-Mitgliedschaft, seine Teilnahme am Reichsparteitag 1938, die Vorgänge im Fall Roberg/Salomon usw.). Hinzu komme das beim Stahlhelmtreffen 1983 in Celle sichtbare Geschichtsverständnis Hörstmanns, sein Bekenntnis zum rechtsextremen Stahlhelm und die Diffamierung des zivilgesellschaftlichen Protests. Es fielen die Worte „verfassungsfeindliche und linksradikale Ecke“, dies habe etlichen Ratsmitgliedern die damalige Zustimmung zur Straßenbenennung erschwert, Beigeordneter Zobel habe sich selber durch diese Äerungen von 1983 verunglimpft gefühlt. Wenn diese Vorgänge 1999 bereits bekannt gewesen wären, hätte es diese breite Zustimmung zum Straßennamen Helmuth-Hörstmann-Weg nicht gegeben. Im Vordergrund standen damals seine unzweifelhaften Verdienste für die Stadt Celle; eine Einbeziehung seines gesamten Lebenswerkes sei erst heute durch die Arbeit Dr. Strebels und der Kommission möglich. Aufgrund dessen habe die Kommission empfohlen, die nach Helmuth Hörstmann benannte Straße umzubenennen. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folge dieser Empfehlung. Das gelte im Übrigen auch für die anderen beiden empfohlenen Straßenumbenennungen.

 

Ratsherr Wallat trägt ein Zitat des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker vor, der in seiner Rede zum 8. Mai eine geänderte Sicht auf den Nationalsozialismus aufzeigte: „Schuld ist, wie Unschuld, nicht kollektiv, sondern persönlich. Es gibt entdeckte und verborgen gebliebene Schuld von Menschen. Es gibt Schuld, die sich Menschen eingestanden oder abgeleugnet haben. [...] Wir alle, ob schuldig oder nicht, ob alt oder jung, müssen die Vergangenheit annehmen. Wir alle sind von ihren Folgen betroffen und für sie in Haftung genommen. Jüngere und Ältere müssen und können sich gegenseitig helfen zu verstehen, warum es lebenswichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten. [...] Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.“

Richard von Weizsäcker habe stellvertretend für große Teile der Bevölkerung die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit angenommen. Der Generation und dem Milieu von Helmuth Hörstmann sei dies dagegen nicht möglich. Das Stahlhelm-Treffen des Jahres 1983 sei insoweit von Bedeutung, weil es im Verhalten Hörstmanns diesen Unterschied markiere. rstmann habe sich öffentlich nie zu seiner Verstrickung in den Nationalsozialismus bekannt. Seine SS-Mitgliedschaft sei 1983 nicht öffentlich gewesen, sonst hätten die überregionalen Medien dies mit Sicherheit aufgegriffen. Und sie sei auch 1999 nicht öffentlich bekannt gewesen, als die Rathausadresse nach ihm benannt worden sei.

Erst nach dem Abtritt der Generation Hörstmanns habe in Celle, aber auch bundesweit, eine lokalgeschichtliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eingesetzt (siehe Mahnmalsetzung in Celle r die Opfer des 8. April 1945). Wenn man vor 30 Jahren noch mit Fug und Recht vom „brauen Celle“ gesprochen habe, so habe die Stadt gerade durch ihre Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dieses negative Image verloren.

Man sollte den eingeschlagenen Weg der Auseinandersetzung mit der Lokalgeschichte im Nationalsozialismus konsequent weiter gehen. Der Rat habe bisher mit der hervorragenden Studie von Dr. Strebel und mit der Einsetzung der Bewertungskommission alles richtig gemacht. Man sollte deshalb heute auf dieser Grundlage für die Umbenennung der Straßennamen entscheiden. Falls keine Umbenennung erfolge, sei Celle wohl die einzige Stadt Deutschlands, die sich wissentlich eine Rathausadresse leistet, die nach einem SS-Obersturmführer benannt ist.

 

Ratsherr Schoeps führt aus, dass sich die Bürgerschaft frage, warum dieses Thema so zeit- und geldaufwändig diskutiert werde; man solle doch besser die Vergangenheit ruhen lassen. Aber es müsse beachtet werden, dass Straßenbenennungen weit in die Zukunft hinein wirken. Deshalb müssten strenge Maßstäbe angelegt werden. Professor Ipsen habe den Kernansatz für die Beurteilung wie folgt formuliert: Eine Ehrung durch Straßenbenennung bedeutet, dass das Gemeinwesen sich für alle Zukunft vor der betreffenden Person verneigt. Folgerichtig geht es nicht um die Diskreditierung oder eine zweite Entnazifizierung, sondern einzig um die Frage, ob ein solches Gedenken für die Zukunft gerechtfertigt wäre. Hier ginge es um die Frage nach dem Vorbildcharakter. Die Verdienste der drei in Rede stehenden Personen seien sicherlich vorhanden, aber vor dem Hintergrund des verbrecherischen Nazi-Systems, dessen Geschichte sich niemals wiederholen dürfe, ginge es der Kommission im Wesentlichen um eine deutliche Wiedergutmachung und nach außen erkennbare innere Umkehr dieser Personen nach der NS-Zeit. Als Ergebnis sei r alle Drei ein negativer Befund festzustellen. Nun müsse der Rat zum Wohle der Stadt entscheiden. Die WG-Fraktion habe keinen Fraktionszwang, hier müsse jeder nach seinem Gewissen und seinen Schlussfolgerungen eine Entscheidung treffen. Der begangene Celler Weg der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit anhand von Straßennamen sei richtig und von überregionaler Bedeutung.

 

Ratsherr Dr. Haack trägt vor, dass das heute Gehörte alles richtig sei, jedoch sei das Thema verfehlt worden. Entscheidungsgrundlage sei derzeit nur das Strebel-Gutachten, das die wesentlichen Aussagen der Zeitzeugen, die in der Entnazifizierungsakte Hörstmann enthalten sind, dem Rat und der Kommission vorenthalten habe und so ein verzerrtes Bild von Dr. H. Hörstmann entstehen lasse. Der ehemalige Oberbürgermeister sei in Wort, Auftreten und Handeln kein Träger, Unterstützer oder auch nur Nutznießer, sondern ein Kritiker des nationalsozialistischen Unrechtssystems gewesen, der vielen Menschen, insbesondere auch jüdischen Mitbürgern, geholfen und sich selbst damit in Gefahr gebracht habe. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Gutachter die Inhalte der Entnazifizierungsakte fast gänzlich unbecksichtigt lasse, da sie viele entlastende Dokumente enthalte. Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Fakten werde Dr. H. Hörstmann in einem völlig anderen Licht dargestellt und Strebels aus Pauschalverdächtigungen bestehende Kartenhaus falle ins sich zusammen. Ratsherr Dr. Haack habe die Vermutung, dass der Gutachter Dr. Strebel eher von der Schuld- als von der Unschuldsvermutung ausgehe. Er empfehle deshalb, von einer Straßenumbenennung abzusehen, denn dem ehemaligen Oberbürgermeister Dr. H. Hörstmann müsse Recht geschehen.

 

Beigeordneter Pillibeit erklärt, dass er gegen eine Umbenennung des „Helmuth-Hörstmann-Weg“ stimmen werde. Ein wesentlicher Grund sei, dass es lt. Gutachter keine persönliche Verstrickung Hörstmanns in NS-Verbrechen gegeben habe und somit unterscheide sich dieser Fall ganz klar von den Straßenumbenennungen „Kurt Blanke“ und „Ernst Meyer“. Dr. H. Hörstmann habe während der NS-Zeit keinem Menschen geschadet, er habe nachweislich Menschen geholfen. Die Straße jetzt umzubenennen käme der Verurteilung eines Unschuldigen gleich. Im Gutachten seien fast nur Vermutungen; Wahrheit und Klarheit sähen anders aus. Anhand des Werdegangs des Genannten sei erkennbar, dass er nur Mitläufer und nicht Mittäter gewesen sei. Jeder müsse sich hinterfragen, wie er selber in dieser Situation gehandelt hätte. Man müsse bedenken, dass z. B. die derzeitige Bundeskanzlerin früher in der FDJ und der Literaturnobelpreisträger Günther Grass früher Mitglied der SS gewesen sei. Hier würden man keine vergleichbaren Vorwürfe erheben. Weiterhin sei unverständlich, dass der Gutachter Archivunterlagen dem Rat und der Kommission vorenthalten habe, die die Persönlichkeit Hörstmanns als Menschen, der vielen Mitbürgern - auch jüdichen - in Zeiten schwerer Verfolgung und Todesgefahr geholfen habe, kennzeichnen würden. In den letzten Monaten sei klar erkennbar gewesen, dass die große Mehrheit der Celler Bürgerinnen und rger den Namen Helmuth-rstmann-Weg behalten möchte. Deshalb appelliere Beigeordneter Pillibeit an alle Ratsmitglieder, gegen eine Straßenumbenennung zu stimmen.

 

Beigeordneter Franken weist darauf hin, dass der Rat heute entscheiden solle, ob der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Helmuth Hörstmann ein 2. Mal zu Grabe getragen werde und seine Familie gleich mit. Der Genannte war ein weit über die Grenzen hinaus bekannter und geschätzter Repräsentant der Stadt Celle. Er habe zahlreiche hohe Auszeichnungen erhalten, u. a. den Ehrenring der Stadt Celle. Nicht umsonst hieß es damals: „Helmuth Hörstmann hat sich um seine Stadt verdient gemacht!“ Er habe sich stets für das Volk eingesetzt und lebte mitten im Volk. Hervorzuheben sei außerdem sein nachhaltiges Engagement zur Restaurierung der Celler Synagoge. Seine Rede zur Einweihung der Synagoge am 20. Juni 1974 habe mit folgenden Worten geschlossen: „Die Wiederherstellung der Synagoge soll ein Mahnmal sein für die Zeit der Gottesfinsternis, aber zugleich ein Turmlicht bei der Suche nach Gerechtigkeit und Frieden für alle Menschen, so wie es der Prophet ausdrückt. „Suchet mich, damit ihr lebet“. Ergreifend sei auch die Umarmung des ehemaligen Oberbürgermeisters durch jüdische Mitbürger am Ende der Einweihung als Dank für die Instandsetzung des Gotteshauses gewesen.

Durch die heutige Entscheidung solle womöglich alles ad absurdum geführt werden. Beigeordneter Franken sei erschüttert und wütend, dass sich der heutige Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende an die Spitze derer stelle, die Helmuth Hörstmann seine Straße nehmen wollen, obwohl er seinen damaligen Amtsvorgänger noch nicht einmal persönlich gekannt habe. Wenn der Straßenname aberkannt werde, raube man dem ehemaligen Oberbürgermeister die Würde. Dies wäre eines der traurigsten Kapitel der Celler Stadtgeschichte.

 

 

Ratsherr Encke trägt vor, dass die Verdienste des Helmuth Hörstmann unbestritten seien. Dafür sei er im Jahr 1999 vom Rat mit der Benennung einer Straße geehrt worden. Man müsse aber auch berücksichtigen, dass dieser Entscheidung eine politische Absprache zugrunde gelegen habe, im Rahmen dessen auch andere Celler Persönlichkeiten nach Parteienproporz eine Straßenbenennung erhaltentten. Aus heutiger Sicht ein unwürdiges Spiel, denn keiner der so Geehrten könne vergleichbar hohe Verdienste aufweisen wie Helmuth rstmann. Wenn nun der Straßenname entzogen werden solle, sei für Ratsmitglied Encke die Geschäftsgrundlage des damaligen Ratsbeschlusses entfallen; insofern empfinde er nun eine Einzelfallentscheidung als ungerecht. Die Aberkennung dieses Namens habe aber eine andere Qualität und dürfe nicht mit besserwisserischer Distanz vorgenommen werden. Helmuth Hörstmann sei wie viele Millionen Deutsche in das mörderische System integriert gewesen. Dass er persönlich Schuld auf sich geladen hat, könne nicht festgestellt werden; dazu lägen keine neuen Erkenntnisse vor, die nicht auch schon 1999 bekannt gewesen seien oder hätten sein können. Helmuth Hörstmann habe nach 1945 ein bürgerliches Engagement gezeigt und hier stelle sich die Frage, ob jemand, der auf diese Weise Wiedergutmachung geleistet hat, noch eine außergewöhnliche Ehrung in Form einer Straßenbenennung erwartenrfe. Alle befänden sich wegen der deutschen Vergangenheit in einem Zustand, der einen außer Stande setze, rational und unbelastet die Vorgänge der Vergangenheit zu beurteilen. Man könne rd. 65 Jahre nach dem Ende der Schreckenszeit nicht Richter sein, man sei befangen und deshalb von Rechts wegen ausgeschlossen zu entscheiden, ob jemand, der das Schreckensregime unterstützt hat, eine besondere Ehrung verdiene. Diese Befangenheit treffe alle, die heute über den Antrag auf Aufhebung der Straßenbenennung abzustimmen haben, denn jeder sei von den schrecklichen Ereignissen gleich weit entfernt und könne sich, wenn er ehrlich ist, nicht dafür verbürgen, dass er seine heutigen politischen Überzeugungen auch damals so gehabt hätte. Heute werde es keinen Gewinner oder Verlierer geben, dennoch enthebe dies aus historischer Verantwortung nicht von der Pflicht zur Entscheidung. Eine Entscheidung, mit der deutlich gemacht werde, dass man die Verantwortung für Frieden und Freiheit übernommen habe und dafür einstehen wolle.

 

Abschließend fasst der Rat folgende Beschlüsse (sh. Vorlage BV/0570/10-1-1, Ziffer 1-3 des Beschlussvorschlags): 

 

1)      Der Rat beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, zur Umbenennung des „Helmuth-Hörstmann-Weg“ keine Bürgerbefragung gem. § 22 d NGO durchzuführen und erklärt damit den Antrag Nr. 15/2011 r erledigt.

 

2)      Der Rat beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, dass die in den Anträgen Nr. 5/2011 und Nr. 14/2011 angeführten Stellungnahmen zur Umbenennung des „Helmuth-Hörstmann-Weg“ bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung gefunden haben und erklärt sie damit als erledigt.

 

3)      Der Oberbürgermeister beantragt gem. § 13 Ziffer 7 GO die geheime Abstimmung. Diesem Antrag stimmt der Rat einstimmig bei 3 Enthaltungen zu. Daraufhin werden aus der Mitte des Rates die Ratsfrauen Langhans und Fiss sowie Ratsherr Dr. Mercier als Stimmzähler vorgeschlagen. Im Rat besteht Einvernehmen, diese Ratsmitglieder als Stimmzähler für diese Abstimmung einzusetzen. Danach werden die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, um ihre Stimme in der bereitgestellten Wahlkabine abzugeben.

 

Die Sitzung wird für die Dauer der Auszählung der Stimmen in der Zeit

von 21:50 bis 22:07 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Beendigung der Auszählung gibt Ratsvorsitzender Wilhelms die folgenden Abstimmungsergebnisse bekannt:

 

a)      Der Rat beschließt mehrheitlich mit 26 JA-Stimmen, 13 NEIN-Stimmen und 2 Enthaltungen, den Beschluss über die Benennung ,,Agnes-Miegel-Straße" aufzuheben.

 

b)      Der Rat beschließt mehrheitlich mit 30 JA-Stimmen, 8 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Beschluss über die Benennung ,,Hanna-Fuess-Weg" aufzuheben.

 

c)      Der Rat beschließt mehrheitlich mit 23 JA-Stimmen, 17 NEIN-Stimmen und 1 Enthaltung, den Beschluss über die Benennung ,,Helmuth-Hörstmann-Weg" aufzuheben.

 

Am Ende dieses Tagesordnungspunktes lässt der Ratsvorsitzende über den zu Beginn der Sitzung eingebrachten Antrag des Ratsherrn Dr. Haack abstimmen:

 

Der Rat möge beschließen, dass Ratsherr Dr. Udo Hörstmann, wenn er nach § 26 NGO bei der Aberkennung von Straßennnamen von der Mitwirkung ausgeschlossen sei, gemäß § 12 Ziffer 3 GO zu Tagesordnungspunkt 13 gehört wird.“

 

Diesem Antrag stimmt der Rat einstimmig zu.

 

Danach trägt Ratsherr Dr. Udo Hörstmann vor, dass er nicht erfreut über dieses Abstimmungsergebnis sei. Er werde rechtlich prüfen lassen, ob er heute zu Recht dem Mitwirkungsverbot unterlegen war und inwieweit die strittigen Punkte zur Tagesordnung und zu den heute zu behandelnden Anträgen Nr. 5/2011, Nr. 14/2011 und Nr. 15/2011 inkl. der damit verbundenen Rederechte zu beanstanden sind. Er danke allen, die seine Familie und ihn unterstützt haben. Einen besonderen Dank spreche er seinen Ratskollegen Dr. Haack und Franken aus, wahre Freundschaft zeige sich eben in der Not.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen