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ALLRIS - Auszug

24.02.2011 - 3 Antrag der Zentralen Beratungsstelle des Diakon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Im Haushalt standen zur Förderung eines weiteren Projektes noch 1000,00 € zur Verfügung. Die Tätigkeit der Ambulanten Hilfe im Bereich der postalischen Erreichbarkeit wohnungsloser Menschen in Celle ist ein förderungswürdiges Hilfsangebot.

 

Der Vorsitzende begrüßt Frau Melanie Hollmann und unterbricht die Sitzung, damit die Anwesenden Fragen zur Tätigkeit in der Ambulanten Hilfe stellen können.

 

Zu Beginn stellt sich Frau Hollmann vor und erläutert, dass von der Ambulanten Hilfe aktuell ca. 219 Personen postalisch verwaltet werden. Die betroffenen wohnungslosen Bürger müssen sich mindestens zweimal pro Woche melden. Zur Beratung stehen 3 Berater und sie selbst als Verwaltungsangestellte zu Verfügung. Es wird dort Gelegenheit zum Gesprächsaustausch gegeben. Wer will kann dort duschen oder sich eine Kleinigkeit zu essen zuzubereiten. Man ist von Seiten der Ambulanten Hilfe gern bereit zu unterstützen, erwartet aber auch Eigeninitiative und die Bereitschaft zur Selbsthilfe. Es werden zurzeit mehr Männer als Frauen beraten / unterstützt. Zum Teil findet auch eine Geldverwaltung statt.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet gegen 17:25 Uhr wieder die Sitzung.

 

Die Fraktion der Grünen fragt, ob für die postalische Erreichbarkeit nicht die Verwaltung zuständig ist.

 

Die Verwaltung antwortet, dass die Obdachlosenverwaltung bei der Stadt Celle originär bearbeitet wird. Für Fragen und Hilfen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes 50 zur Verfügung. In vielen Fällen bevorzugen die Betroffenen eine niederschwellige Beratung, wie sie u.a. von der Ambulanten Hilfe angeboten wird. Wer sich bei der Kommune obdachlos meldet, wird in der Folge auch im Rahmen der Gefahrenabwehr untergebracht.

 

Die Frauenbeauftragte ergänzt die Ausführungen, dass für Mädchen und Frauen über den VSE Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden.

 

Der Antrag gelangt mit einer Ergänzung zur Abstimmung:

„Der Zentralen Beratungsstelle des Diakonischen Werks Stadtverband Hannover e.V. wird im Haushaltsjahr 2011 ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.

r die Zeit ab 2012 wird die Zentrale Beratungsstelle des Diakonischen Werks Stadtverband Hannover e.V. in die Maßnahmenliste der Förderung der sozialen Arbeit in Celle aufgenommen. “

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dass der Zentralen Beratungsstelle des Diakonischen Werks Stadtverband Hannover e.V. im Haushaltsjahr 2011 ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt wird.

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Anlagen zur Vorlage