12.04.2011 - 2 Ziel 1 Gebiet "Gelenk Neumarkt"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 12.04.2011
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Haushaltsberatungen 2011 / 2012 und den vom Rat beschlossenen Sperrvermerk, der wie folgt aussehe:
Der Haushaltsansatz von 2,0 Mio. für 2011 wird in Höhe von 0,75 Mio. gesperrt, die Haushaltsansätze für 2012 und 2013 jeweils in voller Höhe ( 2,0 Mio. bzw. 1,75 Mio. ).
Die Mittelfreigabe sei damals von der Vorlage von Nutzungskonzepten für die Rathsmühle abhängig gemacht worden. Über diese sei nun zu beraten.
Der Oberbürgermeister erläutert vorab, dass eine endgültige Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerkes erst in der Ratssitzung am 12.05.2011 erfolgen könne, da ein Verweis des Rates bezüglich der Zuständigkeit eines anderen Gremiums nicht nachvollziehbar sei. Die Beratungsfolge der Vorlage BV 0142/11-1 sei demzufolge zu ergänzen.
Die CDU-Fraktion erklärt, sie wolle die Maßnahme Gelenk Neumarkt nicht verhindern. Vielmehr erwarte man eine Gesamtdarstellung der Ziel-1 Maßnahme und der für den Bereich Neumarkt geplanten Verkehrsführung. Nur in Kenntnis der Planungen der gesamten Maßnahmen könne man den nicht unerheblichen Auszahlungen zustimmen. Die CDU-Fraktion beantragt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der Sperrvermerk für die Jahre 2011 und 2012 wird in Höhe der für die Planungskosten Gelenk Neumarkt erforderlichen Mittel (ca. 150.000 ) aufgehoben. Die gesamte Planung für den Komplex Gelenk Neumarkt inklusive Straßen- und Verkehrsplanung wird den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dazu gehört auch (ggf. zeitversetzt) das Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen und Planungen zum Rathsmühlengebäude, die dann nach Zustimmung durch den Planungs- und Bauausschuss und den VA zur Ziel-1 Förderung bei den NBank beantragt werden.
Der Stadtbaurat weist daraufhin, dass der Antrag der CDU-Faktion ein Junktim zwischen der städtebaulichen Planung (Gelenk Neumarkt) und der Verkehrsplanung für den inneren und äußeren Ring herstelle. Dieses sei weder notwendig noch wünschenswert, zumal eine Entscheidung über die zukünftige Verkehrsführung (insb. Katzensteinstraße, Hehlentorstraße) vom Gelenk Neumarkt getrennt zu sehen sei. Hierüber sei zu gegebener Zeit gesondert zu beschließen. Darüber hinaus gefährde eine Verknüpfung beider Maßnahmen die Realisierung im Hinblick auf das vor der Förderkulisse ohnehin enge Zeitfenster. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklären der Oberbürgermeister und der Stadtbaurat, die Aufhebung des gesamten Sperrvermerks mit Ausnahme Rathsmühle sei schon jetzt für die spätere Förderzusage durch die NBank erforderlich, da für die NBank die Endfinanzierung ansonsten nicht gesichert sei.
Die FDP-Fraktion stellt klar, dass die Vorlage nur mögliche Nutzungsvarianten beinhalte, ein gefordertes Nutzungskonzept jedoch nicht. Auch in der Vergangenheit eingereichte Anträge zur Rathsmühle und zur Darstellung der Verkehrsführung hätten bis heute noch nicht zu einer Beratung bzw. einer Beschlussfassung in den Ratsgremien geführt. Vor der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Celle und des trotz der Fördergelder erheblichen Einsatz von Eigenmitteln, sei dies nicht akzeptabel.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen erklären, eine Verknüpfung der Ziel-1 Maßnahmen mit der Verkehrsplanung sei für sie nicht nachvollziehbar. Wichtig sei hingegen die Einhaltung der zeitlichen Rahmenbedingungen, um die Fördergelder ausschöpfen zu können.
Die WG-Fraktion sieht die Freigabe der Mittel als notwendig für die Umsetzung der Maßnahmen, während die Fraktion der Unabhängigen die Vorlage eines schlüssigen Verkehrskonzeptes anmahnt und der Vorlage daher nicht zustimmen könne.
Daraufhin empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bei zwei Gegenstimmen dem Verwaltungsausschuss, seinerseits dem Rat zu empfehlen, den Sperrvermerk für die Jahre 2011 bis 2012 mit Ausnahme eines Betrages von 980.000 Euro für das Rathsmühlengebäude aufzuheben. Der weiterhin gesperrte Betrag wird gleichmäßig auf die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 verteilt; mithin pro HHJ etwa 327.000 Euro. Die freigegebenen Mittel aus dem Haushaltsjahr 2012 dürfen erst im Jahr 2012 rechtlich und tatsächlich verwandt werden. Das Ergebnis der vertiefenden Untersuchungen zum Rathsmühlengebäude wird dem Rat vorgestellt, bevor weitere Maßnahmen beauftragt bzw. ein Antrag auf Ziel 1 Förderung gegenüber der NBank erfolgt.
Das Gesamtkonzept (inkl. Verkehrsplanung) wird bis zur Entscheidung im Rat der Stadt Celle am 12.05.2011 seitens der Verwaltung vorgestellt.
