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ALLRIS - Auszug

12.05.2011 - 20 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Ratsfrau Langhans erklärt zu diesem und den folgenden Tagesordnungspunkten 21 bis 23, dass u.a. im Hinblick auf den Ausstieg aus der Atomenergie kein Verzicht auf Biogasanlagen möglich sei. Trotzdem müsse künftig sehr genau darauf geachtet werden, welche Schädigungen der Natur durch die Biogasanlagen einträten (u.a. „Vermaisung“, Überdüngung derden). Sie führt weiter aus, dass künftig keinen weiteren Biogasanlagen die Zustimmung erteilt werden könnte, die ausschließlich elektrische Energie produzierten und nicht auch die erzeugte Wärme nutzten. Desweiteren sei auf die Auflegung von Ackerrandstreifenprogrammen zu achten.

 

Beigeordneter Falkenhagen erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die Auswirkungen der Einrichtung von Biogasanlagen seien in den letzten Monaten und Jahren u.a. durch die „Vermaisung“ der Landschaft sichtbar geworden.

 

Beigeordneter Dr. Bischoff erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er hrt weiter aus, dass die Stadtplanung gefordert sei, Vorrangflächen für Biogasanlagen auszuweisen, um den ungezügelten Wildwuchs zu vermeiden. Er führt weiter aus, dass seine Fraktion die zunehmende „Vermaisung“ der Landschaft kritisch sehe.

 

Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Heinhof“ sowie zu der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-          Die Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes vom 23.06.2010 wird zur Kenntnis genommen;

-          die Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft vom 09.06.2010 wird zur Kenntnis genommen;

-          der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 15.06.2010 wird entsprochen;

 

 

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Biogasanlage Heinhof“ sowie die dazugehörige Begründung werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage