08.06.2011 - 3 Stadtentwicklungskonzept Gewerbe - Aufhebung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 08.06.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
Wortprotokoll
Frau Dr. Schmitt erläutert die Vorlagen BV0132/11 und BV/0132/11-1.
Bei einer externen Beauftragung sollten einige Aspekte aus dem Fachdienstes 80 berücksichtigt werden, z.B. sollte nur der Bedarf definiert werden ohne konkret Flächen zu nennen, um Grundstücksspekulationen zu vermeiden. Um den Flächenverbrauch in Grenzen zu halten sollte in dem neuen Stadtentwicklungskonzept die Vermarktung von Leerständen Berücksichtigung finden. Das Vermarktungskonzept, als Teil des Stadtentwicklungskonzeptes, kann durch Fachdienst 80 beigesteuert werden, um so die Kosten im Rahmen zu halten.
Auf Rückfrage der SPD-Fraktion erklärt Frau Dr. Schmitt, dass das Vermarktungskonzept selbstverständlich Teil des Stadtentwicklungskonzept Gewerbe sei und bleibe. Die Frage sei nur, ob es auch extern Beauftragt werden oder im Hause erstellt werden solle.
Die Grünen sind im Hinblick auf die laufende Haushaltskonsolidierung weiterhin gegen eine externe Beauftragung. Sie sind der Meinung, dass grundsätzlich die Kompetenzen im eigenen Hause besser genutzt werden und weniger externe Beauftragungen erfolgen sollten.
Die FDP-Fraktion unterstützt das Ansinnen, die Kompetenzen im eigenen Hause auch bei externen Beauftragungen besser einzubinden.
Auch die Unabhängigen befürworten, möglichst viel im eigenen Hause abzuarbeiten.
Herr Lindner bemerkt, dass gute Konzeptentwickler i.d.R. sehr hohe Tagessätze haben und hinterfragt, wie weit die vorgesehenen Mittel denn reichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Hause nicht genug freie Kapazitäten gibt, um alle laufenden Projekte intern abzuarbeiten. Der Finanzbedarf für eine externe Beauftragung wurde im Vorfeld ermittelt, Teile des Stadtentwicklungskonzeptes Gewerbe werden durch einzelne Fachdienste beigesteuert.
Der Ausschuss stimmt den Beschlussvorlagen bei einer Gegenstimme zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
137,4 kB
|
