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ALLRIS - Auszug

08.09.2011 - 3 Einrichtung und Betrieb eines Pflegestützpunkte...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Die Initialzündung für die Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Bereich der Stadt Celle war die Zurverfügungstellung einer ½ Stelle durch die Stadt Celle. Der Landkreis Celle ist Aufgabenträger (§ 5 der Satzung); die Vereinbarungspartner richten jedoch einen Beirat (§ 6 der Satzung) ein, in dem mindestens einmal im halben Jahr aktuelle Fragestellungen erörtert und Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Pflegestützpunkt sind, getroffen werden.

 

Im Anschluss berichtet Frau Müller-Siegesmund (Beschäftigte der Stadt Celle) über die bisherige Arbeit des Pflegestützpunktes und die gute Annahme der Beratungsstelle. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Demenzinitiative das Büro gleich nebenan bezogen hat.

Die Wichtigkeit der Erstellung eines funktionierenden Netzwerkes wird unterstrichen. Die Anfänge sind gemacht.

Aus dem Ausschuss wird nachgefragt, ob und in wie weit sich Gedanken zu den Randgruppen mit kultursensibler Pflege gemacht wurden. Der Ausschuss schlägt mit breiter Mehrheit vor, dass die größeren Institutionen der Migranten/Innen in das Informationssystem und das Netzwerk eingebunden werden sollen.

 

Die Verwaltung bestätigt, dass dies ein mögliches Thema für den Integrationsausschuss sei.

 

Der Ausschuss bedankt sich für die Ausführungen und Erläuterungen bei                    Frau Müller-Siegesmund.

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Anlagen zur Vorlage