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ALLRIS - Auszug

22.09.2011 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Stadtbaurat trägt zum Tagesordnungspunkt vor, erklärt, dass diese Planung sich mit dem Einzelhandel- und Zentrenkonzept decken würde und gibt das Wort an Herrn Neelen von der Firma Bothmer Immobilien Schwarmstedt weiter.

 

Wie Herr Neelen in seiner ausführlichen Erläuterung bekannt gibt, wäre nach dem CIMA-Gutachten eine Nachfrage im OT Garßen vorhanden. Außerdem sei die Verkehrsanbindung durch Gutachten abgesichert worden. Die Zuwegung im nördlichen Bereich sei auf Wunsch der Volksbank zustande gekommen.

 

Anschließend ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag.

 

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Beschlussvorschlag:

Auf Antrag durch den Vorhabenträger „Udo von Bothmer Immobilien GmbH“ gemäß § 12 BauGB wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage