13.06.2023 - 5 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Mrotzek gibt an, dass der Jahresabschluss 2020 entgegen der Erwartung der Verwaltung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen habe.
Frau Fricke, stellvertretende FDL des Rechnungsprüfungsamtes führt zur Prüfung des Jahresabschlusses aus. Mit dieser Vorlage würde nun der Schlussbericht dem Rat vorgelegt werden. Das Rechnungsprüfungsamt könne bestätigen, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten worden sind und somit die Entlastung des Oberbürgermeisters ohne Einschränkungen empfohlen werden kann. Das Haushaltsjahr 2020 habe mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Die Sollfehlbeträge aus kameraler Zeit konnten somit auf 2,5 Mio. € verringert werden. Allerdings verbleiben noch Fehlbeträge aus der doppischen Zeit in Höhe von 74,3 Mio. €.
Positiv zu bewerten war im Finanzhaushalt der Cash Flow. Der negative Saldo aus Finanzierungstätigkeit resultierte daraus, dass die Tilgung höher war als die Kreditaufnahme.
Die Prüfungsfeststellungen zum Jahresabschluss sind der Vorlage beigefügt. Unter anderem wurden mehrere Vergabefälle dem Rechnungsprüfungsamt nicht bzw. verspätet vorgelegt. Bezüglich der Nichteinhaltung der DA für das Vergabewesen wurden entsprechende Gespräche mit den betroffenen Fachdiensten geführt.
Die zweite Prüfungsfeststellung bezog sich auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Eine Fehlerquote von über 10 % in der Stichprobe bei der unterjährigen Prüfung für Eingangsrechnungen sei deutlich zu hoch. Zu der Fehlerquote in der Geschäftsbuchhaltung gibt Frau Mrotzek an, dass darauf bereits reagiert wurde, es wurde dieses Jahr eine weitere Stelle in der Geschäftsbuchhaltung geschaffen, die auch seit Ende Mai besetzt sei. Zudem werden festgestellte Einschränkungen in der digitalen Dokumentation mit dem Softwareanbieter H&H abgeklärt werden.
Herr Rentsch fragt an, weshalb sich das geplant Ergebnis von -12 Mio. € so erheblich von dem tatsächlichen Ergebnis in Höhe von 4 Mio. € verändert habe. Frau Mrotzek erklärt daraufhin, dass Bedarfszuweisungen durch das Land Niedersachsen geflossen sein, zudem habe sich die pessimistische Nachtragshaushaltsplanung insbesondere durch eine positivere Gewerbesteuerentwicklung nicht bestätigt.
Frau Fricke stellt auf Nachfrage fest, dass sich das Prüfungsergebnis bezüglich der Fehlerquote in der Geschäftsbuchhaltung auf das Haushaltsjahr 2022 beziehe. In diesem Jahr seien ca. 26.000 Eingangsrechnungen gebucht worden. Um auf das Risiko einer möglichen Einschränkung im Schlussbericht 2022 hinzuweisen, habe man sich entschieden, diese Feststellung aktuell in den Bericht für 2020 mit aufzunehmen.
Herr Dr. Rodenwaldt fragt an, ob sich Folgen daraus ergeben, dass der Jahresabschluss zu spät beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht worden sei. Die Fristen seien im NKomVG geregelt und anhand des Datums der Abgabe seien diese nicht eingehalten worden. Frau Mrotzek erklärt daraufhin, dass man bei der Vorlage der Jahresabschlüsse bereits schneller geworden sei, Einschränkungen bei künftigen Haushaltsgenehmigungen sehe sie bei dieser anhaltenden Entwicklung nicht. Frau Fricke gibt an, dass die Zielsetzung bestehe, die eigentlichen Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss wie in den Vorjahren innerhalb von 4 bis 5 Monaten getätigt zu haben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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