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ALLRIS - Auszug

13.06.2023 - 4 Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

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Wortprotokoll

 

Frau Mrotzek führt zu der Beschlussvorlage aus. Zunächst entschuldigt sie die späte Einstellung der Vorlage. Eine Vorgabe der Kommunalaufsichtsbehörde zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung sei, dass die Kommune als dauernd leistungsfähig gilt. Dies treffe auf die Stadt Celle nicht zu. Somit müsse die Stadt Celle eine geeignete Kompensation benennen. Dies wäre zum Beispiel die Erhöhung der Grundsteuer oder eine zukünftige Netto-Neuverschuldung von 0. Letztes sei allerdings auf Grund des zuletzt beschlossenen Investitionsprogrammes, gerade im Hinblick auf das Schulbaupaket, nicht erreichbar.

 

Herr Ohl merkt an, dass er darüber verwundert war, dass die Verwaltung keinen Beschlussvorschlag formuliert habe. Zudem merkt er an, dass am 09.02. der dringende Appell der Kämmerin an die Ratsmitglieder zu einem Kompensationsvorschlag kam. Ansonsten müsse die Verwaltung die Anträge ablehnen. Herr Ohls Kompensationsvorschlag ist die Erhöhung der Grundsteuer. Um 1 Mio. € zu kompensieren, müsse die Grundsteuer von 506 Punkte auf 540 Punkte erhöht werden, dies entspräche einer Mehrbelastung von 33,96 € oder um 750 TEUR zu kompensieren wäre eine Anhebung von 20 Punkten erforderlich, dies wäre eine Mehrbelastung von 19,49 €. Bis zum 30.06. sei ein Beschluss für eine Grundsteuererhöhung möglich.

 

Herr Trenkenschu gibt, dass seine Anfrage vom 02.05.2023 zu den Baukosten und Straßenausbaubeiträgen von der Verwaltung wie folgt beantwortet wurde, die Baukosten der letzten 10 Jahre belaufen sich auf 18 Mio. €, zudem wurden Straßenausbaubeiträge in Höhe von 1,5 Mio. € erhoben. Des Weiteren müssten in den nächsten 10 Jahren 70 Mio. € investiert werden um die derzeitige Infrastruktur auf einen aktuellen Stand zu bringen. In dem Antrag war auch die Frage nach der durchschnittlichen maximalen und minimalen Belastung der Beitragspflichtigen je Grundstück gefragt. Diese Frage wurde durch die Verwaltung nicht beantwortet. Frau Mrotzek verweist auf die Sitzung des AKUVD am 15.06.2023 in dem die Anfrage behandelt wird. Zudem gibt sie an, dass ein Investitionsvolumen von 70 Mio. € in den Straßenbau in den nächsten 10 Jahren durch die Verwaltung nicht abzuarbeiten wäre.

 

Herr Falkenhagen gibt an, dass die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wegen massiver Einsparzwänge nicht im erforderlichen Maße umgesetzt worden seien.

Herr Wille merkt an, dass eine Verschiebung der Entscheidung bis verlässliche Zahlen vorliegen unproblematisch sei. Zudem gibt er an, dass eine Grundsteuererhöhung nicht im Sinne seiner Fraktion sei, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befürworte man aber. Weiterhin fragt er an, in wie fern sich der Tarifabschluss auf das nächste Haushaltsjahr auswirke. Frau Mrotzek gibt an, dass dies eine Mehrbelastung des Haushaltes von 6 Mio. € ergebe, die entsprechende Erhöhung der Beamtenbesoldung sei hier noch nicht berücksichtigt.

 

Frau Hagedorn verweist bei der Grundsteuerneuberechnung auf die Regelung, dass in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform keine Grundsteuererhöhung zulässig sei. Frau Mrotzek erwidert daraufhin, dass die Grundsteuer sehr wohl angehoben werden dürfe. Diese jedoch von der sowieso erforderlichen Hebesatzanpassung im Zuge der Grundsteuerreform sauber zu trennen sein müsste. Herr Wille gibt zu bedenken, dass die ganze Grundsteuerreform noch nicht durch sei und man erstmal abwarten solle.

 

Herr Rentsch verweist auf die Diskrepanz bei den umgesetzten und den zukünftigen Straßenbaumaßnahmen. Er ergänzte den Antrag AN/0034/23 seiner Fraktion um den Vorschlag der Finanzierung „durch Mittel aus Steuern, ausgenommen Grundsteuern, und anderen Einnahmen. Ergänzend werden Fördergelder und Kreditmittel eingesetzt.“ Seine Fraktion spreche sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer aus.  Zudem schlägt er vor die Congress Union nicht weiter zu finanzieren, sondern diese durch einen Dritten betreiben zu lassen.

 

Herr Trenkenschu erhält das Wort und spricht sich gegen eine Grundsteuererhöhung aus. Er schlägt vor, beispielweise die Radwegbrücke über den Altenhäger Kirchweg aus dem Investitionsprogramm zu streichen. Wenn man die gezahlten Straßenausbaubeiträge der letzten 10 Jahre anschaue, hätte man diese mit Streichung dieser Maßnahme zwei bis dreimal kompensiert. Weiterhin sagt er, dass ein Abriss der Union nichts bringen würde.

 

Herr Ohl merkt an, dass im Internet durch die CDU Landesseite mit intelligenten Lösungen geworben werde. Er sehe in Celle einen großen Sanierungsstau und merkt an, dass man 100 Jahre brauche um die Straßen in Celle zu sanieren. Herr Wille weist darauf hin, dass die CDU unverändert zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stehe und man an nachhaltigen Lösungen interessiert sei. Herr Rentsch fordert, dass nun über seinen Antrag abzustimmen sei. 

 

Herr Espe meldet sich zu Wort und stellt fest, dass seine Fraktion für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei. Weiterhin bezieht er sich auf die Aussage von Herrn Ohl, der eine Grundsteuererhöhung vorschlägt und eine Kompensation von 1 Mio. €. Dies entspräche einer Erhöhung von 5 %, darüber könne nicht lapidar hinweggeschaut und die FDP lehne dies ab.

 

Herr Falkenhagen weist auf die geltende Geschäftsordnung hin und dass die Redebeiträge pro Fraktion zu begrenzen seien.

 

Herr Ohl gibt den Hinweis, dass es durch eine Erhöhung der Grundsteuer B zu einer Mehrbelastung von 2 € monatlich käme und alle Nutzer der Straßeninfrastruktur diese so finanzieren würden. Frau Hagedorn merkt an, dass die Kompensation eh aus Steuergeldern käme und das 2 € Mehrbelastung viel sei.

 

Frau Mrotzek ergänzt, dass man über eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine Kompensation einzeln abstimme könne.

 

Herr Wille und Herr Trenkenschu fordern für die Sitzung des AKUVD eine Überarbeitung der Zahlen zum künftigen Investitionsbedarf der Verkehrsinfrastruktur. Herr Falkenhagen stellt noch abschließend fest, dass drei Fraktionen eine Überarbeitung der Zahlen fordern. Auch Herr Trenkenschu schließt sich dem an. Herr Ohl merkt an, dass für eine weitere Diskussion das gesamte Volumen bekannt sein sollte. Herr Trenkenschu fordert die Zahlen um genau wissen zu können, wie hoch die Belastung der Bürger sei.

 

Herr Fuchs merkt noch an, dass man nicht unter Zeitdruck stehe und das Ziel die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei und eine Kompensation auch in der kommenden Haushaltsberatung zum Haushalt 2024 gefunden werden könne. Als mögliche Kompensation könne er sich die Kürzung von freiwilligen Leistungen vorstellen. Herr Falkenhagen merkt an, dass eine separate und spätere Diskussion über Kompensationsmöglichkeiten schwierig sein wird. Herr Rentsch stimmt dem zu.

 

Herr Ohl beantragt die Erhöhung der Grundsteuer B bis 30.06. um 10 Punkte und im Jahr 2024 um 15 Punkte.

 

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Die Erhöhung der Grundsteuer B wird vom Ausschuss mit 7 Gegenstimmen bei einer Enthaltung nicht empfohlen. Ein Ausschussmitglied spricht sich für den Antrag aus.

Der Ausschuss empfiehlt mit 7 Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, dass über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung heute nicht entschieden werden solle.