27.06.2023 - 7 Planungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 27.06.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion legt einen neuen Antrag vor, dessen Inhalte Veränderungen des Kriterienkataloges zur Folge haben könnten. Sie werde daher der Vorlage nicht zustimmen können.
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Gemäß § 3 des Niedersächsischen Klimagesetzes solle 0,47 % der Landesfläche für die Nutzung durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitgestellt werden. Dies entspreche im Gebiet der Stadt Celle einer Fläche von rund 80 ha.
In den letzten Jahren gäbe es verstärkte Investorenanfragen mit konkreten Flächenwünschen, welche in eine Rangfolge eingeordnet worden seien.
Oberstes Ziel der Stadt Celle sei, die am besten für Photovoltaikanlagen geeigneten Flächen zu ermitteln.
Eine Überplanung wertvoller Bereiche für Landwirtschaft, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Erholung oder die weitere städtebauliche Entwicklung sei nicht geplant. Bisher sei eine Richtgröße von 5 bis 20 ha vorgesehen.
Im weiteren Verfahren sei ein Kriterienkatalog mit 22 Ausschlusskriterien entwickelt worden, welcher sich in harte und weiche Kriterien gliedere. Harte Kriterien seien als wichtiger gegenüber der Entwicklung von Photovoltaikflächen anzusehen, weiche Kriterien hingegen seien im Range gleichwertig.
Da Celler Böden vornehmlich nur mittlere Qualität haben, seien diese für die Region besonders wichtig und daher schützenswert. Aus Sicht der Verwaltung seien sie daher in die Kategorie der harten Kriterien aufzunehmen.
Bedenken, dass Photovoltaikflächen mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrieren könnten, könne man ausräumen, da lediglich 22% der landwirtschaftlichen Fläche für die Nahrungsmittelproduktion genutzt würde und 74% der landwirtschaftlichen Fläche der Tierfutter- und Energiepflanzenerzeugung dienen würde.
Bei Agri-Photovoltaikflächen müsse 85% der landwirtschaftlichen Produktivität erhalten bleiben. Hier ergebe sich ein anderes Landschaftsbild, die Aufständerungen seien höher, damit sie sich modernen Maschinen anpassen könnten. Außerdem sei der Flächenverbrauch höher, da die Module weiter auseinander stehen müssten. Zudem müsse die Bewässerung weiterhin erfolgen und die Erträge seien niedriger.
Die Überlagerung aller Kriterien führe zu einer Potenzialflächenkulisse, welche nicht abschließend sei, sondern nach Planung und Datenlage verändert werden könne. Privilegierte Flächen würden entlang größerer Schienenwege entstehen. Flächen in schwieriger Lage oder mit kompliziertem Zuschnitt würden lediglich bedingte Potenzialflächen werden können; Flächen unter 5 ha würden aufgrund der Unwirtschaftlichkeit in Gänze entfallen.
Harte Ausschlusskriterien seien unter anderem Siedlungsflächen, Standortübungsplätze, Straßen, Schienen, Flugplätze, Wasserflächen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, planungsrechtlich vorbereitete Siedlungsgebiete, Wälder, historische Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung oder auch Überschwemmungsgebiete.
Weiche Ausschlusskriterien seien unter anderem Flächen mit mindestens mittlerer Bodenfruchtbarkeit, rechtsverbindlich festgelegte Kompensationsflächen, Verbindungs- und Entwicklungsflächen des Biotopverbundes sowie Gebiete mit landesweiter Bedeutung für Brutvögel.
Nach kurzer Diskussion besteht im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Einvernehmen, dass die Beratungsergebnisse zum AfD-Antrag (AN/0151/23) sowie zum Antrag der FDP-Fraktion vom 26.06.2023, in den Vorprüfungskatalog einfließen sollen. Es wurde daher empfohlen, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass nach abschließender Beratung zu beiden Anträgen eine Ergänzung des Vorprüfungskataloges erfolgen kann.
Der Ausschuss gibt einvernehmlich folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der im Sachverhalt vorgeschlagenen Methode zur Planung und Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen im Stadtgebiet wird zugestimmt.
Die Anträge der Fraktionen (AfD-Fraktion AN/0151/23 und FDP-Fraktion vom 26.06.2023) sollen nach weiterer Beratung und abschließender Beschlussfassung in den Vorprüfungskatalog der Verwaltung einfließen.
