21.09.2023 - 8 Kommunale Richtlinie über die Förderung private...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 21.09.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanung und Städtebauförderung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und geht insbesondere auf die Veränderungen in der R-StBauF ein. Es gäbe keine Unterscheidung mehr in Programmkomponenten, andere Fördermittel (wie KfW und BAFA) seien immer vorrangig einzusetzen; Modernisierungsvoruntersuchungen werden nicht mehr gefördert; Städtebauförderung und Wohnraumförderung würden sich gegenseitig ausschließen. Künftig sei zudem eine Förderung nur ein Mal pro Gebäude und Laufzeit möglich und die Förderhöhe sei begrenzt auf 30.000 Euro, bei Denkmälern 50.000 Euro zuzüglich der Baupreisindexsteigerung. Im Einzelfall seien jedoch Abweichungen möglich, die mittels Gesamtertragsberechnung festgestellt werden.
Da diese Förderhöhen im Einzelfall sehr stark von den Pauschalen abweichen könnten und gleichzeitig mit Fördermitteln möglichst viele Maßnahmen umgesetzt werden sollten, schlägt die Verwaltung nach interner Klärung vor, bei abweichender Förderung eine Höchstgrenze festzusetzen.
Die Stadtbaurätin teilt ergänzend mit, dass sie zur neuen Landesrichtlinie und den Veränderungen auf Bundesebene im Austausch mit anderen Stadtbauräten stehe, welche die Vorgaben des Landes sehr kritisch sähen. Es wären mehr Fördersummen und flexiblere Förderbereiche sinnvoller gewesen, aber insgesamt seien die Fördersummen beschnitten worden und es stehe im Raum kleinteiliger zu werden. Eine Verbesserung sei nicht zu erwarten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach, ob eine Maximalgrenze in der Förderrichtlinie tatsächlich sinnvoll sei oder ob man sich damit zu sehr einschränken würde. Die Stadtbaurätin erklärt, dass sie dies für sinnvoll erachte und man dies noch in die kommunale Förderrichtlinie reinformulieren solle.
Nach kurzer Diskussion über die Vor- und Nachteile einer möglichen Förderungshöchstgrenze besteht im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Einvernehmen, dass bei Abweichungen von den Pauschalen eine Höchstgrenze von maximal 150.000 Euro festgelegt werden solle.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Beschlussvorlage um den folgenden Satz zu ergänzen:
Die Förderrichtlinie wird um die Höchstgrenze von 150.000 Euro ergänzt.
Daraufhin gibt der Ausschuss einvernehmlich bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Celle beschließt die allgemeine Förderrichtlinie für alle Sanierungsgebiete im umfassenden Verfahren im Bereich der Stadt Celle.
Die Förderrichtlinie wird um die Höchstgrenze von 150.000 Euro ergänzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,4 kB
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