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ALLRIS - Auszug

12.10.2023 - 17 Antrag der AfD-Fraktion "Erstellung einer Gesta...

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Wortprotokoll

 

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Ratsherr Lapusch trägt vor, dass die AfD-Fraktion klare Forderungen habe; u. a. soll dort, wo die PV-Anlagen an öffentliche Bereiche anschließen (z. B. an Fuß- und Radwegen, öffentliche Straßen) auf Kosten des Betreibers Hecken angelegt und entsprechend gepflegt werden. Der Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen liege vor, doch dieser Katalog müsse - wenn nötig - anpassungsfähig sein, d. h. die im Katalog genannten harten Ausschlusskriterien müssten auch wirklich durchgesetzt werden. Bei einer Informationsveranstaltung im Frühjahr d. J. seien die sog. Vorrangflächen gezeigt worden. Hier sei der gesamte Bereich von der Albrecht-Thaer-Schule in Altenhagen, zwischen B191 und der Straße Am Silberberg, sowie der Bereich an der Straße von Garßen nach Bostel (Am Umspannwerk) je beidseitig der Straße als Vorrangfläche ausgewiesen worden (unabhängig davon, welche Bodenklassen dort vorliegen, sondern einzig und allein durch die Nähe zum Umspannwerk in Bostel). Man müsse doch möglichen Betreibern die Flächen nicht auf einem silbernen Tablett servieren. Bezüglich der geplanten Größe der Anlagen habe er große Bedenken, ob diese Dimensionen mit dem Umweltschutz vereinbar sind. Anlagen mit einer Größe von 20 ha müssen die absolute Grenze sein; die Forderung der FDP-Fraktion, Anlagen bis zu einer Größe von 40 ha zuzulassen, teile seine Fraktion ausdrücklich nicht. Weiterhin fordere die AfD-Fraktion die Vergabe an Unternehmen, die 70% deutsche Produkte verwenden. Die Vermutung, dies würde europäisches Wettbewerbsrecht tangieren, sei erstmal zu vernachlässigen. Die Stadt sollte entsprechende Wünsche und Anregungen proaktiv einbringen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Manche Betreiber würden ihren Investoren bis zu 8% Rendite zahlen. Es gebe aber auch Kommunen, die den Betreibern der Anlagen Entschädigungszahlungen leisten mussten, weil der produzierte Strom nicht abgenommen werden konnte. Er gehe jedoch davon aus, dass die zu schließenden Verträge mit dem Betreiber der Anlage solche Strafzahlungen nicht zulassen. Die festgeschriebene Gebühr an die Stadt Celle von 0,2 Cent pro produzierte KW/h dürfe nicht bedeuten: Je mehr und je größer, desto besser! 

 

Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen wie folgt:

 

Dem Antrag Nr. AN/0151/23 wird nicht gefolgt. Die vorgeschlagene Gestaltungssatzung ist nicht geeignet, die geforderten Kriterien zu steuern. Die einzelnen Kriterien fließen zum Teil, wie im Sachverhalt der o. g. Vorlage erläutert, in die Vorprüfung durch die Verwaltung ein. Der o. g. Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

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Anlagen zur Vorlage