08.11.2023 - 6 Beschluss über die Erstellung eines energetisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Vorwerk
- Gremium:
- Ortsrat Vorwerk
- Datum:
- Mi., 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
Wortprotokoll
Die Ortsbürgermeisterin begrüßt zu diesem Thema Herrn Thomas Schumacher von der zuständigen Fachverwaltung, der dann die o. g. Verwaltungsvorlage ausführlich vorstellt. Es handele sich um ein zweistufiges Verfahren, das eng mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) verzahnt sei. In der zweiten Phase werde entweder ein externes Büro beauftragt oder eine zusätzliche Stelle eingerichtet, um u. a. die Bürger/innen über Fördermöglichkeiten zu beraten. Die Beratung sei kostenlos.
- Konzepterstellung = ca. 1 Jahr.
- Konzeptumsetzung = 3 bis 5 Jahre.
Auf die Frage des beratenden Mitgliedes Falkenhagen, welche Wärmequellen zukünftig zu empfehlen sind, antwortet die Verwaltung, dass sich dies später aus der KWP ergeben werde, die dem integrierten energetischen Quartierskonzept nicht widersprechen wird.
Auf die Frage des Ortsratsmitgliedes Hagedorn, wie die Bürger/innen beteiligt werden, gibt die Verwaltung an, dass ein Beteiligungsverfahren im Zuge der Konzepterstellung vorgesehen ist. Zur Bestandserhebung sei es beispielsweise denkbar, dass man durch alle Straßen gehen werde, um die Baulichkeiten zu begutachten (u. a. Fenster, Dämmung). Auf Erkenntnisse aus der KWP könne zurückgegriffen werden; auf die Nachfrage, wie dies bei Öl und Holz ermittelt werde, antwortet er, dass dies noch zu klären sei.
Nachtrag zum Protokoll:
- Bestandserhebung: In der kommunalen Wärmeplanung werden bei leitungsgebundener Energieversorgung die tatsächlichen Verbrauchsdaten zählerscharf ausgewertet. Für die Heizung mit Biomasse, Öl, Flüssiggas etc. werden die installierten Heizleistungen zugrunde gelegt, um den Verbrauch abzubilden. Aus Datenschutzgründen erfolgt eine Annonymisierung. Im Rahmen des integrierten energetischen Quartierskonzepts (IEQK) wäre es zudem möglich, auf freiwilliger Basis die tatsächlichen Verbräuche, z.B. m³ Gas oder Raummeter Holz, zu erfassen. Hier zeigt sich dann auch der höhere Detaillierungsgrad des IEQK.
Bezüglich der Bürgerbeteiligung merkt das beratende Mitglied Falkenhagen an, dass dies ein wichtiger Prozess sei, der einen ständigen Dialog erfordert. Ansonsten gebe es bei nachfolgenden Prozessen in anderen Quartieren Akzeptanzprobleme. Zudem sollte man die Bürgerschaft schon jetzt informieren, dass solch ein Projekt bevorsteht, damit die Bürger/innen möglichst keine Fehlinvestitionen tätigen.
Nachtrag zum Protokoll:
- Beteiligung während der Konzepterstellung: Die Verwaltung kann den Wunsch des Ortsrats zur umfangreichen Beteiligung gut nachvollziehen. Sofern der Beschluss über die Erstellung des IEQK durch den Rat getroffen wird, wird mit dem zu beauftragenden Fachbüro eine Abstimmung über geeignete Beteiligungsformate vorgenommen.
Bezüglich der aufgeworfenen Frage, ob es ggf. einen Anschluss- und Benutzungszwang geben werde, merkt Ortsratsmitglied Hagedorn an, dass sie dies kritisch sehe. Die Verwaltung erläutert, dass dies ein sehr komplexer Prozess sei. Man müsse prüfen, welche Netze überhaupt möglich sein werden. Dieser erste Schritt sei allerdings nicht Gegenstand des IEQK, sondern der KWP.
Nachtrag zum Protokoll:
- Rechtspflichten zum Heizungsaustausch bei Wärmenetzen: Die Rechtslage ist derzeit nicht eindeutig und wird durch die kommunalen Spitzenverbände moniert. Für diese Thematik lässt sich deshalb kein abschließender Sachstand mitteilen.
Aus der Mitte des Ortsrates wird die Verwaltung gebeten, die o. a. Anregungen und Hinweise des Ortsrates in die weiteren Beratungen mit einfließen zu lassen. Zudem müsse im Beschlussvorschlag das Wort „südlich“ gestrichen werden, denn der Untersuchungsbereich ergebe sich aus dem als Anlage beigefügten Plan.
Mit diesen Anregungen und Änderungen empfiehlt der Ortsrat dem Rat einstimmig wie folgt zu entscheiden:
Der Rat der Stadt Celle beschließt
- die Verwaltung wird beauftragt, die energetische Stadtsanierung im nördlichen Bereich Hehlentors und im südlichen Bereich Vorwerks vorzubereiten und entsprechende Anträge bei der KfW einzureichen und
- ein integriertes energetisches Quartierskonzept für diesen Bereich zu erstellen.
- Die Abgrenzung des Untersuchungsbereichs für das integrierte energetische Quartierskonzept ergibt sich aus Anlage 1 der o. g. Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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