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ALLRIS - Auszug

14.03.2024 - 4 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Betriebsleiter Herr Martin führt aus, dass die Satzungsänderung aufgrund einer veränderten Rechtsprechung erforderlich geworden ist und verdeutlicht die Situation zur Notwendigkeit anhand der beigefügten Anlagen an einer Beispielrechnung.

 

Für die Ermittlung der Anzahl der Vollgeschosse (maximal zulässige Gebäudehöhe geteilt durch den Divisor), ändert sich der Divisor von 2,8 auf 3,5 bzw. auf 2,2.

 

Hierbei stellt er eine Vergleichsrechnung und dessen Änderung in der Rundung vor. In diesem Beispiel wird deutlich, dass diese Veränderungen sich durchaus in der Berechnung der Schmutzwasser-/ Regenwasserbeiträge bemerkbar machen.

 

 

Herr Trenkenschu erkundigt sich, ob hierdurch nicht eine entsprechende Veränderung in der Ergebnisrechnung entstehen würde.

 

Herr Martin bestätigt dieses und informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass die derzeitigen Beitragssätze ebenfalls aufgrund aktueller Rechtsprechungen neu kalkuliert werden müssen. Hierfür habe man eine externe Kanzlei beauftragt.

 

Herr Danner bittet um eine Definierung der Begrifflichkeit Schmutzwasser-/ Regenwasserbeitrag.

 

Der Betriebsleiter erklärt, dass die Beiträge für die Erweiterung (Neubau) der bestehenden Schmutz- und Regenwasserkanäle erhoben werden. Dieses sei mit den Erschließungsbeiträgen des Straßenbaus gleichzusetzten.

Gebühren werden für die Benutzung der Kanäle und des Klärwerks erhoben.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen