14.03.2024 - 5 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 14.03.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jörg Martin greift die Differenzierung zwischen Benutzungsgebühr und Beiträgen zu Beginn seiner Ausführungen zum TOP 5, den Jahresabschluss 2022, auf.
Er erläutert hierzu, dass eine Benutzergebühr sich in der Ergebnisrechnung wiederfinde. Im Gegensatz hierzu führen die Beiträge zu einer Mehrung des Anlagevermögens und seien deshalb in der Bilanz zu finden. Später würden diese dann über die Abschreibungen des Anlagevermögens ergebnisrelevant werden. Schließlich würde dieses abschließend über Auflösungserträge Sonderposten mit den Beiträgen aufgelöst werden.
Herr Martin erklärt, dass es zu seinen Aufgaben gehöre, den Jahresabschluss auf Plausibilität zu prüfen. Dabei führt er als Beispiel die Niederschlagswassergebühr an. Hier war der Gebührensatz von 0,76 € im Jahr 2021 auf 0,80 € für 2022 gestiegen. Trotzdem sind die Gesamterträge aus der Niederschlagswassergebühr im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Hier müsse dann die Ursache ergründet werden. Diesbezüglich sei die Ursache darin zu finden, dass im Jahr 2021 im Rahmen der Aufarbeitung erhebliche Nachveranlagungen für die Niederschlagswassergebühr durchgeführt wurden.
Ferner beschreibt Herr Martin den Jahresabschluss 2022 als richtig aufgestellt und stellt hierbei auch das ordnungsgemäße Handeln der Verwaltung fest.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a.) den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,
b.) den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 3.800.428,63 € auf neue Rechnung
vorzutragen,
c.) einen Anteil des Jahresabschlusses 2022 in Höhe von 1.082.977 € gem. § 12 Abs.4
EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von
2.717.451,63 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
575,1 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
3
|
(wie Dokument)
|
548,9 kB
|
