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ALLRIS - Auszug

13.03.2024 - 5 104. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...

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Wortprotokoll

Die Fachverwaltung erläutert die vorgesehene Planung auf der Allerinsel und geht auf die wesentlichen Änderungen im Flächennutzungsplan sowie die Details zum Bebauungsplan ein. Ziel sei es, ein neues Wohn- und Gewerbequartier zu entwickeln und die künftigen Bewohner an den Kern der Innenstadt heranzuführen. Entstehen solle ein urbanes Gebiet, u.a. mit einem großen Anteil an Wohnnutzung. Daneben könne sich u.a. Gewerbe, Dienstleistungen und Freizeitangebote ansiedeln, die Einrichtung einer Kindertagesstätte sei vorgesehen. Das angrenzende Veranstaltungsgelände (zum Beispiel für das jährliche Schützenfest) findet in der Planung Berücksichtigung.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein Investorenwettbewerb gestartet, leider seien nach Einreichung der Ideen einige Interessenten abgesprungen. Demzufolge habe man nun einen Angebots-Bebauungsplan aufgestellt.

In diesem seien viele Elemente ausgestaltet, zum Beispiel die straßenbegleitende Bebauung, grünordnerische Festsetzungen und insbesondere ein so genannter Gebäuderiegel, der mit einer geplanten Höhe von bis zu 15,60 m die künftige dahinterliegende Wohnbebauung vor Lärm schützen soll.

In diesem Gebäude dürfen sich jedoch ausschließlich Gewerbebetriebe bzw. Nichtwohnnutzungen ansiedeln, betont die Fachverwaltung.

Die Auslegung des B-Planes sei inzwischen erfolgt, Bestandteil der Planungsunterlagen sei ein FFH-Gutachten gewesen.

 

An den Vortrag schließt sich eine rege Aussprache des Ortsrates an; unter anderem werden die Quote für den sozialen Wohnungsbau sowie die Frage nach der Anwendung von den §§ 33 und 34 BauGB thematisiert. Auch die Nähe des Gebäuderiegels zum Schützenheim, die Anzahl der künftigen gebührenfreien Parkplätze sowie ein möglicher Ringverkehr des ÖPNV werden in diesem Zusammenhang angesprochen.

 

Anschließend empfiehlt der Ortsrat dem Rat die Beschlussfassung mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen