10.04.2024 - 5 "Widmung Fußgängerzone Kleiner Plan"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 10.04.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6 Verkehr und Technische Dienste
Wortprotokoll
Herr Ehlers (CDU) hält die Beschlussvorlage für sehr Dürr, jedoch überzeugt der Vortrag und das Gesamtkonzept. Daher stimmt die CDU-Fraktion der Beschlussvorlage zu. Weiterhin bittet er die Verwaltung, die wesentlichen Anlagen kurzfristig zur Verfügung zu stellen.
Herr Danner teilt mit, dass er die Entsiegelung für sinnvoll und die Fußgängerzone für weniger sinnvoll erachtet.
Herr Ohl bedankt sich bei Herrn Pohlmann und der Verwaltung für den Mut bezüglich der Projekte.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit 8 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen zu.
Beschlussvorschlag:
1.Der VA beschließt, das straßenrechtliche Teil-Einziehungsverfahren entsprechend §8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980, zuletzt geändert durch Art. 20 und 21 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes vom 19.09.1989 (Nds. GVBl. S. 345) für Teilbereiche der Gemeindestraße „Kleiner Plan“ durchzuführen, wonach zunächst die Einziehungsabsicht ortsüblich bekanntzugeben ist, um jedermann Gelegenheit zu geben, Bedenken gegen die Einziehungsabsicht vorzubringen.
2.Unter dem Vorbehalt, dass keine Bedenken im Zuge des Verfahrens zu 1) vorgebracht werden, beschließt der VA die Teil-Einziehung der Straßenfläche entsprechend §8 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung. Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung der Einziehungsverfügung – frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht - wirksam.
