25.04.2024 - 12 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Celle beschließt einstimmig folgende Änderungen seiner Geschäftsordnung:
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§ 5 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
- Absatz 2 lautet zukünftig:
„Der Rat entscheidet darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Findet innerhalb eines Monats nach Antragseingang keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antragsteller kann kurz erläutern, warum sich die politischen Gremien mit der Angelegenheit befassen sollen. Dafür stehen bis zu 2 Minuten Redezeit zur Verfügung. Eine Aussprache über einen Antrag findet nicht statt.“
- Der bisherige Passus in § 5 Absatz 2 Satz 2 u. 3 wird zu einem eigenständigen Absatz 3.
Text (unverändert): „Bei Anträgen fertigt die Verwaltung grundsätzlich eine Beschlussvorlage, die im zuständigen Ausschuss sowie im Verwaltungsausschuss und ggf. im Rat inhaltlich behandelt wird. Nach der Entscheidung in der Sache sind Anträge per Beschluss des zuständigen Gremiums formal für erledigt zu erklären.“
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Die bisherigen Absätze 3, 4, 5 und 6 werden zu den Absätzen 4, 5, 6 und 7.
- § 14 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
„Abgestimmt wird grundsätzlich durch Erheben der Hand oder elektronisch, in Zweifelsfällen durch Aufstehen.“
- § 17 Abs. 1 bis 3 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
- Am Anfang einer ordentlichen öffentlichen Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der / dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll dreißig Minuten nicht überschreiten, kann aber bei Bedarf einmal um 15 Minuten verlängert werden. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
- Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Celle kann insgesamt bis zu drei Fragen zu einem Beratungsgegenstand der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und dürfen keine Wertungen enthalten. Sie sind nur zulässig, wenn
- deren Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt.
- sie sich auf Angelegenheiten beziehen, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können.
- sie nicht beleidigenden Inhaltes sind.
- sie nicht bereits in früheren Einwohnerfragestunden beantwortet worden sind.
- sie nicht ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen.
- Die Fragen zu Angelegenheiten der Stadt müssen spätestens am zehnten Werktag, Fragen zu Beratungsgegenstände spätestens am dritten Werktag vor der Ratssitzung bis 12.00 Uhr bei der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister schriftlich oder elektronisch eingereicht werden; bei einer Berechnung dieser Frist zählt der Sonnabend nicht als Werktag. Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister unterrichtet unverzüglich die Ratsmitglieder über die eingegangenen Fragen. Fragen können jederzeit zurückgezogen werden; dafür können jedoch keine neuen Fragen eingereicht werden.
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Nach § 25 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
Im Rahmen einer öffentlichen Ortsratssitzung kann den Einwohnerinnen und Einwohnern der Ortschaft Gelegenheit gegeben werden, zu Angelegenheiten der Ortschaft Fragen zu stellen. Die Fragestunde soll maximal 30 Minuten betragen. Die Regelungen des § 17 dieser Geschäftsordnung finden keine Anwendung.“
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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