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ALLRIS - Auszug

19.06.2024 - 4 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Änderung besteht aus zwei Bestandteilen. Zum einen soll nach erfolgter Neukalkulation der Gebühren der Gebührentarif gemäß der Anlage angepasst werden.

Außerdem soll in der Satzung der Berechnungszeitraum von mindestens einer Stunde auf 30 Minuten verkürzt werden, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden. Nach den ersten 30 Minuten erfolgt die Abrechnung minutengenau. Es sollen zudem einige neue Abrechnungsmöglichkeiten für zerstörte Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzverpflegung aufgenommen werden. Die Vor- und Nachrüstzeit der Brandsicherheitswachen soll nun mit einer Zeit von 45-60 Minuten aufgenommen werden, da die Ausführung der Kontrollen in den bisherigen 45 Minuten, insbesondere bei geräumigen Veranstaltungsstätten, teilweise sehr schwer ist.

 

Herr Engelen hinterfragt, wodurch die angekündigten Mindererträge zustande kommen. Die Verwaltung erklärt, dass die Gebühren durch die Kappung des Mindestabrechnungszeitraums von 60 Minuten auf 30 Minuten niedriger ausfallen werden.

Die WG fragt, ob durch diese Kappung tatsächlich so hohe Einbußen der Gebühren zu erwarten sind. Die Verwaltung erläutert am Beispiel eines Einsatzes (Auslösung einer Brandmeldeanlage mit einem gesamten Löschzug), dass die Gebühren von bisherigen 1.200€ auf zukünftige 800€ zurückgehen. Die Einsatzdauer beträgt bei vielen dieser Einsätze unter 30 Minuten und dadurch greift häufig die Mindestabrechnungsdauer. Die pauschale Abrechnung von mindestens 60 Minuten ist laut dem Gleichbehandlungsgrundsatz aber nicht mehr möglich.

 

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Beschluss:

Der Feuerschutzausschuss empfiehlt den Beschluss der vorliegenden Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Celle außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.

 

  1. Der Gebührentarif nach § 1 Satz 1 und § 4 Absatz 1 der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Celle außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben ab 01.10.2024 auf Basis der Betriebskostenabrechnung für die Haushaltsjahre 2020-2022 wird in der aus der Anlage 1 ersichtlichen aktualisierten Fassung zum 01.10.2024 beschlossen.
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Anlagen zur Vorlage