28.08.2024 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 "Einzelh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ortsrat Blumlage/Altstadt
- Datum:
- Mi., 28.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Die Verwaltung stellt die Planungen zum Bau des neuen EDEKA-Marktes anhand einer Präsentation (s. Anlage zum Protokoll) vor.
Sie teilt mit, dass aus einem Gewerbe- nun ein „Sondergebiet“ entstehe, damit Baurecht geschaffen werde. Dies bedinge die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Mit dem Vorhabenträger sei ein Vertrag geschlossen worden.
Die Verzögerung des Baubeginns liege u.a. darin begründet, dass im Boden Altlasten gefunden worden seien.
Im Rahmen der Auslegung seien von Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen, jedoch hätten „Träger öffentlicher Belange“ Anregungen gegeben, die Verwaltung habe diese mit aufgenommen.
Für die Flächennutzungsplanänderung sei ein separater Umweltbericht erforderlich gewesen, dieser fließe mit ein in den Satzungsbeschluss des Rates.
Diesbezüglich hakt Ortsratsmitglied Sommer ein und teilt mit, dass das Grundwasser im umliegenden Bereich Schadstoffe enthalte und die Entnahme an einigen Stellen, so auch in der „August-Sagebiel-Straße“, nicht zulässig sei. Dies sei vielen Bewohnern nicht bewusst.
Er bittet um Mitteilung, ob eine grundlegende Sanierung des Erdreichs erfolgt sei und ob sich in diesem durch den früheren Betrieb der Firma „Achilles“ Naphthalin eingelagert habe, welches gesundheitsschädlich und umweltgefährlich sei.
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Bodenuntersuchung der registrierten Altlastenverdachtsfälle in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft und der Unteren Bodenschutzbehörde stattgefunden habe. (s. Anlage 3a und 3b der Vorlage BV/0076/24). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es für die Umwelt unschädlicher sei, die Altlasten im Boden zu belassen und das Areal vollflächig zu versiegeln.
Nachtrag zum Protokoll: laut Gutachten ist Naphthalin im Boden enthalten, die Konzentration sei jedoch unterhalb des kritischen Wertes.
Ortsratsmitglied Sommer geht anschließend auf den gestiegenen Wasserstand der Fuhse ein und bittet um Mitteilung darüber, welche Auswirkung / Bedeutung eine mögliche nächste Hochwassersituation auf den Neubau haben könnte.
Die Verwaltung verwies an dieser Stelle darauf, dass die Hochwassergebiete im Bebauungsplan eingezeichnet seien und das Vorhaben entsprechend hochwassertauglich geplant werden müsse.
Der Vorhabenträger bestätigt, dass die Situation bekannt sei und das Vorhaben mit entsprechenden Fußbodenhöhen umgesetzt werde.
Im Folgenden wird die verkehrliche Situation im Hinblick auf die geplante Zu- und Abfahrtsregelung über die „Burgstraße“ thematisiert. Der Vorhabenträger räumt ein, zu einer Frequentierung des Marktes noch keine Aussage machen zu können, jedoch sei im Planverfahren eine Verkehrstechnische Untersuchung erforderlich gewesen.
Demnach sei nach Verkehrszählungen und einer Leistungsfähigkeitsberechnung davon auszugehen, dass eine Zufahrt ausreichend sei. Dies bejaht die Verwaltung.
Ortsratsmitglied Sommer bittet aufgrund dieser Planung um Mitteilung, ob auch im Hinblick auf die kurze Entfernung der Zu- und Ausfahrt zum Kreuzungsbereich keine „brenzligen“ Situationen zu erwarten, alle Eventualitäten geprüft worden seien.
Ziel sei es, dass viele fußläufige Kunden den Markt ansteuern, teilt der Vorhabenträger mit. Um dieses zu erreichen, sollen neue Rad- und Fußwegverbindungen, auch zur Anbindung des geplanten Neubaugebietes, geschaffen werden.
Der künftige EDEKA-Markt weise somit eine für alle Verkehrsarten gute Erschließung auf.
Ortsratsmitglied Dr. Exner verdeutlicht die Wichtigkeit eine fußläufigen Anbindung, gerade auch im Hinblick auf die Schülerbewegungen durch das nahe Schulzentrum.
Ortsbürgermeister Engelen resümiert zunächst die verkehrliche Planung und geht dann auf die Problematik der Altglasentsorgung mit der damit einhergehenden Verunreinigung des Standortes auf dem nahen Parkplatz ein.
Dies sei ein ständiger „Schandfleck“; aus seiner Sicht könne ein neues System auf dem Gelände des EDEKA-Marktes für Abhilfe sorgen (Stichwort Verursacherprinzip). Die Glascontainer könnten unterirdisch verbaut, der Einwurf hingegen überirdisch angebracht werden. Andere Kommunen hätten dieses Konzept bereits im Einsatz.
Der Vertreter der EDEKA sagt zu, diesen Vorschlag aufzunehmen und zu prüfen.
Weitere Fragen aus dem Gremium werden anschließend beantwortet, so auch die geplante Größe des Marktes mit 1.599 qm Verkaufsfläche und der anvisierte Fertigstellungstermin Ende 2025. Derzeit gebe es noch keinen konkreten Marktbetreiber.
Anlagen zur Vorlage
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