05.09.2024 - 10 Antrag der SPD-Fraktion "Finanzielle Beteiligun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Brammer merkt zu Beginn an, dass er sich wünsche, dass der Antrag beschlossen würde. Das Thema sei von großer gesellschaftlicher Relevanz, wie anhaltende Diskussionen im Ortsteil Wietzenbruch zeigen würden. Daher halte er an dem Antrag fest und spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus.
Laut Herrn Dr. Hörstmann sei es nicht vorteilhaft, dass die Verwaltung allein über die Ver-wendung der Finanzmittel entscheiden soll. Besser wäre es seiner Meinung nach, dies in Zusammenarbeit mit den Ortsräten zu tun.
Herr Fuchs teilt die Meinung der Verwaltung. Die Stadt Celle hat 13 Ortsräte, von einige über-haupt nicht die Möglichkeit hätten eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Ein Gleichheitsgrundsatz sei daher ohnehin nicht gegeben. Er spricht sich daher dafür aus, dass die Erlöse in den Gesamthaushalt der Stadt übergehen und der Rat über die Verwendung entscheidet. Frau Mrotzek merkt daraufhin an, dass bei Entscheidungen der Verwaltung immer eine Ausweisung im Haushalt geschehen müsse. Gleichheit gäbe es zwar auch Ihrer Meinung nach nicht zwischen den Ortsräten. Die Verwaltung möchte jedoch schauen, was das sinnvollste Vorgehen wäre.
Herr Ohl ist der Unterschied zwischen dem Antrag und den Erklärungen von Frau Mrotzek nicht vollständig klar. Für ihn stehe aber außer Frage, dass klar sein muss, welche Mittel den Ortsräten direkt zugutekommen. Frau Mrotzek entgegnet daraufhin, dass die Verwaltung prüfe, welche Maßnahme sinnvoll ist und diese dann auch direkt mit Mitteln aus dem Kernhaushalt bezahle. Eine Ausgliederung der Mittel an die Ortsräte würde dieses Vorgehen erschweren. Insbesondere die Dokumentation sei davon negativ betroffen.
Herr Falkenhagen bringt im Anschluss den Vorschlag ein, dass man den Satz „Über die konkrete Verwendung entscheidet die Verwaltung.“ Streichen könne und das Problem damit gelöst wäre.
Laut Herrn Brammer gibt es selbstverständlich Ungleichheiten zwischen den einzelnen Orts-teilen. Jedoch sei es in 75% der Ortsteile möglich Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten. Große Teile der Gesellschaft wollen auch diese Transformation, jedoch nicht direkt vor ihrer eigenen Haustür.
Auch Herr Dr. Hörstmann schlägt vor den kritischen Satz zu streichen oder zumindest dahin-gehend abzuändern, dass über die konkrete Verwendung in der Haushaltsplanung entschieden wird.
Herr Baacke stellt im Anschluss den Zusammenhang der verschiedenen Normen noch ein-mal dar. § 6 EEG ist keine verpflichtende Abgabe des Betreibers an die Kommune, sondern lediglich eine Sollabgabe. § 4 des Nds. Windenergie- und Photovoltaikanlagenbeteiligungsgesetzes (NWindPVBetG) ist hingegen eine Pflichtabgabe, sofern nicht bereits eine Abgabe nach §6 EEG erfolgt ist.
Herr Falkenhagen schlägt dem Ausschuss daraufhin vor, dass der Antrag auf den nächsten Ausschuss vertagt und dort behandelt werden sollte. Herr Ohl spricht sich jedoch dagegen aus, damit der Antrag noch für die Haushaltsplanung relevant wird. Herr Fuchs erwidert daraufhin jedoch, dass es keinen Zeitdruck gäbe, da im kommenden Jahr 2025 ohnehin keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden würden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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197,5 kB
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