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ALLRIS - Auszug

05.09.2024 - 5 Übertragung des Aktien- und Beteiligungsvermöge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Falkenhagen schlägt zu Beginn des Tagesordnungspunktes vor, diesen und den darauffolgenden Punkt aufgrund ihrer inhaltlichen Ähnlichkeit gemeinsam zu behandeln und abschließend getrennt zu beschließen. Dieser Vorschlag trifft auf Zustimmung bei den Mitgliedern des Ausschusses.

 

 

Frau Mrotzek erläutert das grundlegende Ziel, welches mit der Vorlage erreicht werden soll. Das Thema des „Steuersparmodells“ der Congress Union sei bereits seit Jahren Thema und Ziel sei es nun, das Gesamtkonstrukt der Congress Union zu vereinfachen. Hierzu zieht Frau Mrotzek ein Schaubild einer Gegenüberstellung der derzeitigen und möglichen zukünftigen Ausgestaltung heran. Zwar werde durch die Übertragung eine Steuerzahlung an das Finanzamt ausgelöst, jedoch würden durch die Übertragung die positive Effekte überwiegen.

 

 

Herr Dr. Hörstmann erkundigt sich, ob bei einer potentiellen Veräußerung der Aktien aus dem Kernhaushalt weiterhin der Rat zuständig sei. Diese Frage bejaht Frau Mrotzek.

 

Laut Herrn Brammer betrage der Ertrag, welcher aus der Entnahme resultiert, ca. 27 Millio-nen €, während zeitgleich ein Aufwand von 11 Millionen € anfällt. Er fragt sich daher, ob die über 30 Jahre angefallenen Steuereinsparungen größer sein als der einmalige zahlungswirk-same Aufwand durch die Entnahme. Dies ließe sich laut Frau Mrotzek nicht mit abschließen-der Sicherheit sagen, die Summen lägen vom Volumen her jedoch ungefähr auf einem Ni-veau.

 

Herr Trenkenschu erkundigt sich nach dem Wert der Aktien und eventuellen Risiken, sollte das Aktienvermögen nicht entnommen werden. Frau Mrotzek gibt daraufhin an, dass der Buchwert derzeit bei 73,2 Millionen € liege und die Bewertung derzeit aktualisiert bei ca. 94 Millionen € liege. Bei einer Entnahme würde noch eine Neubewertung vorgenommen, jedoch sollten die Schwankungen unerheblich sein. Durch die Verortung im Kernhaushalt habe der Rat einen besseren Zugriff auf das Aktienpaket und der Betrieb der CUC wäre aus finanzwirtschaftlicher Sicht transparenter aufgestellt.

 

Herr Ohl möchte daraufhin wissen, was denn passieren würde, wenn man den derzeitigen Stand beibehalten würde oder lediglich einen Teil des Aktienpakets in den Kernhaushalt einlagere. Zudem wirft er die Frage auf, in welcher Größe Aktien vorhanden sind, die angedient werden müssten und welche Auswirkungen diese steuerlich haben. Herr Wawrosch gibt daraufhin als Antwort zu verstehen, dass der steuerliche Effekt spätestens mit der Andienung der SVO-Aktien eingetreten würde. Dieser Effekt würde durch die Beschlussvorlage lediglich zeitlich nach vorne verlagert. Dieser findet somit auch nicht doppelt statt.

 

Des Weiteren erkundigt sich Herr Ohl, ob die als Einlage verwendeten Aktien denn auch einen Wert hätten, wenn diese nicht auf dem freien Markt angeboten werden würden. Diese Frage wird durch Frau Mrotzek und Herrn Wawrosch bejaht.

 

Herr Dr. Hörstmann fragt, ob die Stadt bei der Veräußerung der Aktien aus dem Haushalt erneut Steuern zahlen müsse. Laut Frau Mrotzek müssen lediglich auf die Wertänderung zwischen dem Zeitpunkt der Einlage und dem Zeitpunkt der Veräußerung Steuern gezahlt werden.

 

Im Anschluss fragt Herr Trenkenschu nach, wie viel der 94 Millionen € des Aktienpakets denn überhaupt freiverkäuflich sind. Dies sind nach Aussage von Frau Mrotzek die EON- und UNIPER-Aktien.

 

Herr Ohl möchte wissen, ob es eine Grenze für Schwankungen bei der Neubewertung des Aktienvermögens gäbe, z.B. gesetzlich oder prozentual. Zudem fordert er von der Verwaltung die Ausarbeitung der Modalitäten für eine Einlage des Beteiligungsvermögens in eine neue Gesellschaft. Frau Mrotzek erwidert daraufhin, dass eine Einlage immer möglich sei. Diese erhöhe den Buchwert und die Dividende komme der Eigengesellschaft zugute. Eine Ausgabe des Aktienpakets ist immer steuerfrei, eine Rücknahme in den Kernhaushalt jedoch immer steuerpflichtig.

 

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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt mit zwei Enthaltungen der Beschlussvorlage zu folgen.