06.11.2024 - 4 Haushalt 2025 - Zuständigkeitsbereich des Feuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerschutzausschusses
- Gremium:
- Feuerschutzausschuss
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Abwehrender Brandschutz
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die vorliegenden Haushaltsplanung zum Produkt 126100 – Abwehrender Brandschutz. Im Wesentlichen erklären sich die sinkenden Erträge durch die Änderung der Gebührensatzung und der dadurch erfolgten Kürzung der Mindestabrechnungsdauer für Einsätze. Die Aufwendungen steigen grundsätzlich nur durch die Berücksichtigung der allgemeinen Kostensteigerungen und durch die Fälligkeit einer 10-Jahres-Wartung für eine Drehleiter.
Im Finanzplan beinhalten die Auszahlungen unter anderem die Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, einer Drehleiter und eines Löschgruppenfahrzeuges.
Die FDP hinterfragt, ob grundsätzlich noch mehr Gelder für den Bereich Ausbildung nötig sind.
Die Feuerwehr erklärt, dass durch die Durchführung von Wochenendlehrgängen und ähnlichem die Kosten sehr hoch sind. Teilweise ist die Ausbildung durch eigene Ausbilder geplant, um kostenneutral ausbilden zu können.
Die Feuerwehr und Verwaltung befindet sich im ständigen Austausch.
Die CDU fragt an, wieso sich die Hilfsfristen trotz steigender Mitgliederzahlen verschlechtern. Die CDU hinterfragt, ob es daran liegt, dass es für die Arbeitnehmer schwieriger ist, von der Arbeit zum Einsatz fahren zu dürfen.
Die Feuerwehr erklärt, dies einer der vielschichtigen Gründe ist. Allerdings berichtet die Feuerwehr auch davon, dass die Feuerwehrangehörigen durch Verkehrsprobleme oft bereits viel Zeit benötigen um zum Feuerwehrgerätehaus zu kommen. Die Alarm- und Ausrückordnung wird dementsprechend fortlaufend angepasst.
Die WG hinterfragt, ob die Bereitstellung zusätzlicher Blaulichtern möglich wäre, um Verkehrsproblematiken zu umgehen.
Die Feuerwehr erklärt, dass dies nicht möglich ist, da die Vorgaben für Blaulichtsignalanlagen gesetzlich klar geregelt sind.
