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ALLRIS - Auszug

14.11.2024 - 7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Einr...

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Wortprotokoll

Herr Stottmeier erläutert ergänzend zu der Mitteilungsvorlage, dass weder die Verhältnismäßigkeit noch die Erforderlichkeit für die Einrichtung von Schulstraßen gegeben sei. Die Polizei teile diese Auffassung.

 

Um 18:40 Uhr gibt die Ausschussvorsitzende den Vorsitz vorübergehend an Ratsherrn Falkenhagen ab, um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen näher zu erläutern.

 

Ratsfrau Thomsen kann die Aussagen der Verwaltung nicht nachvollziehen. Ihre eigene Anfrage bei der Polizei habe ergeben, dass Gefährdungen an mehreren Schulen gegeben seien. Aus ihrer Sicht sei nicht erkennbar, warum ein Durchfahrtsverbot unverhältnismäßig sein solle. In der Gemeinde Wietze wurde eine Schulstraße mit einem temporären Einfahrtsverbot während der Schulzeit zwischen 8:00 und 16:00 Uhr eingerichtet. Die Anwohner Hausnummern 3, 5 und 7 wurden hiervon ausgenommen. Herr Stottmeier erläutert, dass es sich hierbei nicht um eine rechtsgültige Beschilderung handele.

 

 

Nach kurzer Diskussion beendet Ratsherr Falkenhagen die Diskussion und erklärt die Mitteilungsvorlage für behandelt und erledigt.

 

Ratsfrau Thomsen übernimmt um 18:47 Uhr wieder den Vorsitz im Ausschuss und möchte über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen lassen.

 

Ratsherr Falkenhagen erläutert daraufhin, dass es sich nicht um eine Beschlussvorlage sondern um eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung handele. Eine weitere Diskussion zu dem Thema sei daher ebenso wenig vorgesehen wie ein Beschluss im Gremium.

 

Dies bestätigt Herr Stottmeier und bittet die unklare Formulierung in der Vorlage zu entschuldigen.

 

Ratsherr Rentsch schlägt einen vorbehaltlichen Beschluss mit nachträglicher Klärung vor.

 

 

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Beschluss: Die Ausschussvorsitzende Frau Thomsen lässt nun doch über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Dieser wird mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt kommt nach Prüfung der Einrichtung von Straßensperrungen an allen Celler Grundschulen zu dem Schluss, dass diese weder verhältnismäßig noch notwendig sind. Der Antrag ist damit inhaltlich und formal behandelt.

 

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Anlagen zur Vorlage