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ALLRIS - Auszug

13.11.2024 - 5.1 Unterjähriges Berichtswesen 2024 Eigenbetrieb C...

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Wortprotokoll

Herr Nothdurft erklärt, dass der Eigenbetrieb gemäß §28 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §21 KomHKVO dazu verpflichtet ist, ein unterjähriges Berichtswesen vorzulegen. Dieser Bericht soll u.a. der Steuerung und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes dienen. Die Aussagekraft ist aufgrund der nicht kontinuierlichen Zahlungsflüsse sehr begrenzt. Die relevanten Informationen zum Betrieb sind im Bericht erläutert.

 

Die Ausschussmitglieder benötigen keine weiteren Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage.

 

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage