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ALLRIS - Auszug

20.11.2024 - 7 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hanstein erläutert den Sachverhalt zu den Vorlagen TOP 5-8.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Neufassung des § 14 der Abwassergebührensatzung der Stadt Celle. Diese erfolgt in den Satzungen 2021, 2022,  2024 und 2025. Darüber hinaus wurde der Gebührensatz für die Zweitwasserzähler gem. der beiliegenden Kalkulation mit Wirkung ab dem 01.01.2025 angepasst.

Um die noch nicht rechtwirksamen Bescheide der Jahre 2021 und 2022 neu veranlagen zu können, mussten auch die Gebührenkalkulationen dieser Veranlagungsjahr auf Grundlage der Daten der Betriebsabrechnungen neu kalkuliert werden. Dementsprechend ergibt sich für die Satzungen 2021 und 2022 zusätzlich eine Änderung der Gebührensätze.

Herr Taubenheim fragt an, ob sich dies auf alle Gebührenbescheide auswirkt.

Herr Hanstein vereint dieses. Die Änderung betrifft ausschließlich die Bescheide, für die auf Grund von Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch keine Rechtswirksamkeit eingetreten ist.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle rückwirkend für das Gebührenjahr 2022.

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Anlagen zur Vorlage